Weinbau: Die Lagenklassifikation hat nun fixe Regeln

Für Lagenweine können besondere Kriterien wie Höchstertrag oder Handlese vorgeschrieben werden.

Inferiore Preise am Traubenmarkt führen zu „Nachgärungen“ unter den heimischen Winzern. Bei der Delegiertenversammlung im Vorfeld der Bundesweintaufe am 7. November in der Burg Perchtoldsdorf beklagte Weinbaupräsident Johannes Schmuckenschlager ein Preisniveau von gerade einmal 50 Cent pro Kilogramm, insbesondere für Rotweintrauben. Stimmen aus dem Funktionärskreis sprachen sogar von nur 30 Cent während der Hauptlese im burgenländischen Seewinkel.
Derart niedrige Preise seien „unverständlich, absolut falsch und durch die Marktsituation keinesfalls gedeckt“, stellte Schmuckenschlager fest. Er forderte von den Aufkäufern „eine gewisse Disziplin“ ein, denn langfristig führen solche Preise dazu, dass die Winzer aufgeben und es diese Trauben nicht mehr geben werde, so Schmuckenschlager. Es wäre seiner Ansicht nach ein Fehler, dieses Marktsegment nur Importeuren zu überlassen.

Quelle: BZ / Maad
Alexander Bernhuber (m.) war Gast bei der Delegiertenversammlung des Weinbauverbandes mit
Josef Glatt, Norbert Walter, Johannes Schmuckenschlager, Andreas Liegenfeld und Reinhard Zöchmann.

“Erste Lagen” und “Große Lagen”

Auf gesetzlicher Ebene wurde per Weinrechts-Sammelverordnung 2023 für das Gebiet Thermenregion eine DAC-Verordnung erlassen, womit der Kreis der heimischen DAC-Gebiete nun geschlossen ist.
Neu verankert wurde zusätzlich zum DAC-Regime eine Lagenklassifikation. Damit ist es möglich, die Lage des Weingartens, aus dem der jeweilige Wein stammt, noch enger einzugrenzen und damit besondere Weine im hochpreisigen Segment zu deklarieren.
Die bisher von einzelnen regionalen Produzentenvereinen geübte Auslobungspraxis fällt nun in die Zuständigkeit der Regionalen Weinkomitees. Ihnen obliegt die Klassifizierung der Lagen und die Festsetzung der Qualitätserfordernisse.
Die Klassifizierung ist durch das Nationale Weinkomitee und das Bundesministerium für Landwirtschaft zu bestätigen. In der Folge wird die Klassifikation in der zuständigen DAC-Verordnung verlautbart.
Fünf Jahre nach Verlautbarung ist die klassifizierte Riedenbezeichnung den „Erste Lage“-Weinen vorbehalten. Fünf Jahre nach Verlautbarung als „Erste Lage“ kann eine Riede nach derselben Prozedur zu einer „Großen Lage“ klassifiziert werden.
Die Umsetzung einer Lagenklassifikation ist freiwillig und nur sinnvoll, wenn damit ein Mehrwert für das Gebiet erreichbar ist. Die Lagenklassifikation baut auf dem DAC-Schema auf und ist nur möglich, wenn die jeweilige DAC-Region die Hierarchie Gebiets-, Orts- und Riedenwein bereits umgesetzt hat. Die Ausweisung als „Erste Lage“ muss durch Terroir und Weinqualität gerechtfertigt sein. Die Fläche ist mit maximal 35 Hektar oder mit höchstens 20 Prozent eines Weinbaugebietes begrenzt. Weiters kann das Regionale Weinkomitee zusätzliche Kriterien für Lagenweine beschließen, wie etwa Höchst-
ertrag, Handlese oder Prüfnummer nicht vor dem 1. Juli des folgenden Jahres.

Abfüllverpflichtung soll bestehen bleiben

Die bestehende Abfüllverpflichtung für Qualitätsweine im Inland steht mangels begrenzter Kapazitäten der Abfüllbetriebe in der Kritik des exportorientierten Weinhandels.
Durch eine Neuregelung im Weingesetz soll die Abfüllverpflichtung in Zukunft jedenfalls für einzelne Herkünfte im Rahmen der jeweiligen Produktspezifikation gelten. DAC-Weine dürfen weiterhin nur im betreffenden Gebiet abgefüllt werden.
Bei Abfüllung im Ausland ist die Mengenkontrolle durch die Kellereiinspektionen gegeben. Eine Banderole ist aber nur für im Inland abgefüllte Qualitätsweine möglich.

Weinmarkt – Mit voraussichtlich knapp 2,3 Millionen Hektoliter haben Österreichs Winzer heuer eine mittelgroße Ernte eingebracht. Der Rotweinanteil liegt bei rund 28 Prozent. Die Kombination aus später Blüte und warmer Septemberwitterung hat zu einer Abreife ohne Krankheitsdruck geführt, was arbeitsmäßig eine entspannte Ernte ergab. Die Voraussetzungen für qualitativ ansprechende Weine mit guter Aromaausbeute und eine der Nachfrage entsprechende Marktversorgung sind gegeben, wobei die leicht fallende Konsumtendenz doch etwas Sorge macht. Auch der Weinbestand ist mit etwas über drei Millionen Hektoliter stabil geblieben, einzig bei Rotwein könnte man von einer geringen Übermenge sprechen. Die Fassweinpreise verharren aktuell auf dem Niveau des Vorjahres. Für Qualitäts-Weißwein werden durchschnittlich 80 ct/l bezahlt (exkl. USt.), für Rotwein ein Cent mehr. Beim Außenhandel mit Wein sind im Jahr 2022 die Importmengen wieder größer als die Exportmengen gewesen. Trotz der verringerten Exportmenge von rund 682.000 Hektoliter (–2,8 %) ist der Exportwert um 6,8 Prozent auf 232 Millionen Euro gestiegen.

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  • 2346 W02 231107 Weinbau Landesobmänner: BZ / Maad
  • 2346 W01 Panthermedia WHPics: panthermedia / WHPics
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AUTORH.M.
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