
Es ist nicht das erste Mal, dass Landeshauptmann-Stellvertreter Martin Gruber (ÖVP) in seiner Amtszeit das Kärntner Wild ins Visier nimmt. Die von ihm kürzlich vorgelegte (und einstimmig im Landtag beschlossene) Novelle des Kärntner Jagdgesetzes verspricht diesmal aber Neuerungen in einem noch breiteren Spektrum des Weidrechts.
Gruber: “Es geht um Anpassungen an die Herausforderungen und die Zusammenarbeit mit den Eigentümern.”
„Es geht dabei um zahlreiche Anpassungen an aktuelle Herausforderungen und Problemstellungen in der Jagd, aber auch um die Zusammenarbeit zwischen Grundeigentümern und Jägern“, informiert Gruber über seine Beweggründe. Zeitgemäße Jagdregeln stünden ihm zufolge für gesunde Wildtierbestände, den Schutz des Waldes, aber auch für eine gute Partnerschaft mit der Land- und Forstwirtschaft.
Wesentlichster Punkt seien demnach die Erleichterungen für die Bejagung von Schwarzwild und großen Beutegreifern. Hierfür dürfen künftig mobile Ansitzeinrichtungen und zusätzliche Vorrichtungen zur Beleuchtung der Ziele sowie Visiereinrichtungen mit Bildumwandlern oder elektrischen Bildverstärkern verwendet werden. Gruber: „Das ist insbesondere bei Schwarzwild als Maßnahme zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest wichtig.“ Eine Einschleppung der für Hausschweinebestände gefährlichen Seuche nach Kärnten will man so jedenfalls verhindern, teilt man mit.
„Wir wollen diese Regelung aber auch ausweiten“, ergänzt der Bauernbündler. Auch dafür wurde im neuen Jagdgesetz bereits vorgesorgt.
Nachtzielgeräte gegen Biber, Otter, Goldschakal
Die Landesregierung hat nunmehr die Möglichkeit – wie schon beim Wolf – per Verordnung Nachtzielgeräte auch zur Bejagung von Bibern, Fischottern und Goldschakalen zu erlauben.
Dem zunehmenden Druck auf Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft durch Wolf, Fischotter und Biber möchte Klagenfurt durch eine Anpassung der Möglichkeiten für Schonzeitaufhebungen begegnen. In Zukunft sollen diese fünf statt bisher zwei Jahre lang gelten. „Das bringt allen Beteiligten mehr Rechtssicherheit“, verlautet aus dem Büro des Landesrates.

Regionale Abschusspläne
Um Wildschäden in den einzelnen Jagdgebieten bestmöglich unterbinden zu können, bekommen Jäger hier nun freiere Hand. Sie können selbst unterschiedliche Mindestabschüsse von Kahlwild festlegen, wenn dies „aus jagd- und forstwirtschaftlichen Gründen notwendig“ ist, schreibt der Gesetzgeber.
Neue Regeln für Kitzrettung
Für Bauern besonders erfreulich dürften die Neuerungen für Kitzrettung sein. Um Mähtod bei frisch gesetzten Kitzen zu vermeiden, dürfen Jäger künftig bei Bedarf Flächen mit Drohnen und Wärmebildkameras (Handgeräten) absuchen.
Zur Verhütung ernster Schäden in der Tierhaltung ist es Grundeigentümern oder beauftragten Personen im neuen Jagdrecht auch gestattet, auf ihrem Grundstück Goldschakale, Waschbären oder Tauben selbst zu fangen oder zu töten. Bei Tauben geht es dem Land in erster Linie um die Verhütung oder Bekämpfung potenzieller Tierseuchen.
Neuerungen bringt die Novelle auch für Hundehalter. Ihnen kann die Landesregierung künftig zum Schutz des Wildes ganzjährig landesweit oder für einzelne Gebiete die Führung ihrer Hunde an der Leine verordnen. Bisher war dies nur in der Brut- und Setzzeit sowie bei Schneelage möglich.
Änderungen für Grundbesitzer
Trotz aller Bemühungen kann es auch in der Jagd zu Kündigungen von Pachtverhältnissen kommen. Hier sind die Grundbesitzer als Verpächter nicht mehr gezwungen, das Pachtverhältnis aufrechtzuerhalten, wenn der Jagdpächter wiederholt schwerwiegende Vertragsbrüche begeht. Für Gemeindejagden sieht das Landesgesetz nun ein Anhörungsrecht des Jagdverwaltungsbeirates vor einer Kündigung vor. Mehr Rechtssicherheit verspricht das neue Gesetz für Eigenjagdgebiete. Werden diese teilweise veräußert, ermittelt die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde künftig mittels Feststellungsbescheid, ob die Anforderungen für eine Eigenjagd weiterhin erfüllt sind.
- Bildquellen -
- Jagd: Büro LHStv. Gruber
- Jäger: agrarfoto.com