Entscheidend für den Schaden und wie zu reagieren ist, ist die Höhe der maximalen Wasserlinie. Nur wenn sie unterhalb der Felgenmitte liegt, sind laut ÖAMTC in der Regel keine Funktionsprobleme zu erwarten.

„Lediglich die Trag- und die Spurstangengelenke sollten dann überprüft und gegebenenfalls getauscht werden“, rät man beim Club. Sollte hingegen der Motorraum mit Wasser in Kontakt gekommen sein, müsse das Fahrzeug abgeschleppt werden. Es könne bei einem Startversuch zu einem „Wasserschlag“ kommen. 

Sand und Wasser im Fahrzeuginneren können etwa auch Schäden an Radlagern, Antriebswellen, Hydraulik, Auspuff, Elektrik und Bremssystem auslösen. Der ÖMATC empfiehlt dringend auch eine Überprüfung vom letzteren. “Generell sollten Personen, deren Fahrzeuge vom Hochwasser betroffen sind, diese keinesfalls selbst in Betrieb nehmen, sondern Kfz-Experten “, so ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl. 

Auch rechtlich gibt es einiges zu beachten. Schäden sollten mit Fotos dokumentiert und der Versicherung unverzüglich gemeldet werden und das weitere Vorgehen mit dieser abgestimmt werden. „Einen Startversuch, der einen Motorschaden zur Folge haben kann, sollte man tunlichst unterlassen. Die Versicherung kann in diesem Fall die Leistung verweigern“, rät ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer.

Ob die Versicherung zahlt, hänge nach einem Hochwasser generell von einigen Faktoren ab. Dabei gelte: „Nur wer über eine abgeschlossene Kaskoversicherung verfügt, hat Anspruch auf finanzielle Entschädigung“. Eine Haftpflichtversicherung allein helfe bei Unwetter nicht.

Weitere Infos finden Sie auf der ÖAMTC-Webseite

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AUTORRed. MS
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