Vorrang für Bauernland mit Bodenschutzpaket

Neues Raumordnungsgesetz stellt wertvollen Boden unter Schutz. Damit will das Land künftig „den baulichen Wildwuchs hintanhalten“.

Pernkopf, Scheuvens, Schneeberger: „Klarer Fokus auf Ressourcenschonung.“

Gemeinsam mit VP-Klubobmann Klaus Schneeberger und Universitätsprofessor Rudolf Scheuvens präsentierte LH-Stv. Stephan Pernkopf die Ziele der Novelle des NÖ  Raumordnungsgesetzes. „Mit diesem Bodenschutzpaket schützen wir wertvolle Lebensräume, Wiesen und Ackerflächen.
Wir wollen den Charakter unserer Heimat bewahren und die Zersiedlung unserer Orte bekämpfen, Impulse im ländlichen Raum ermöglichen und Verkehrsprobleme im
städtischen Umfeld frühzeitig vermeiden“, erklärte Pernkopf.

Künftig mehrere neue Widmungskategorien

Schon im Juli wurde vom Landtag in einem ersten Schritt eine Einschränkung für umfangreiche Neuwidmungen und im Gegenzug eine massive Beschleunigung für kleinere Verfahren beschlossen. Die wichtigsten Änderungen der nun geplanten Novelle sind neue Widmungskategorien für den großvolumigen Wohnbau und für verkehrsbeschränkte Betriebsgebiete, verpflichtende Mobilisierungsmaßnahmen bei Neuwidmungen, Einschränkungen für neue Parkplätze bei Supermärkten und neue Regelungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen.
Mit neuen Widmungskategorien sollen Verkehrskonflikte schon frühzeitig erkannt und vermieden werden. Wohngebäude mit mehr als einer Geschoßfläche brauchen künftig die neue Widmungskategorie für den großvolumigen Wohnbau. Neue Betriebsansiedelungen, die mehr als 100 Fahrten pro Tag und Hektar erzeugen, brauchen die neueWidmungskategorie für verkehrsbeschränkte
 Betriebsgebiete, in welcher die Verkehrsströme genauer betrachtet
werden. Sollten neu gewidmete Bauparzellen nach einer bestimmten Zeitspanne
nicht bebaut werden, werden sie automatisch rückgewidmet oder müssen der Gemeinde zum Kauf angeboten werden. Schon seit mehreren Jahren sind neue Einkaufszentren auf der „grünen Wiese“ in NÖ verboten. Nun werden auch Parkplätze bei neuen Handelseinrichtungen eingeschränkt. Bei großen Einkaufszentren dürfen
nur mehr die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtstellplätze im Freien errichtet werden, bei kleineren Nahversorgern die eineinhalbfache Anzahl der Pflichtstellplätze. Sind mehr Parkplätze gewünscht, so müssen diese im Gebäude errichtet werden oder mit
einer Photovoltaik-Anlage überdacht werden.

Bei Photovoltaik-Anlagen gelten zukünftig strenge Kriterien für Anlagen im Grünland, wie Netzanschluss, der Schutz hochwertiger landwirtschaftlicher Flächen, der Schutz des Ortsbilds und von Naturschutzflächen.
Freiflächen-Anlagen, die mehr als zwei Hektar Fläche einnehmen, müssen künftig in einem eigenen sektoralen Raumordnungsprogramm ausgewiesen sein. Dieses Programm wird in den nächsten Monaten erstellt. Weiters wird ein neues sektorales
Raumordnungsprogramm für überregionale Betriebsgebiete erstellt, in denen
interkommunale Abstimmungen und Verkehrsströme genauer gelenkt werden können. Außerdem werden die Planungsrichtlinien für Flächenwidmungspläne unter den Prämissen Klima- und Bodenschutz modernisiert.

Rudolf Scheuvens von der TU-Wien hat die Landesregierung bei der Ausarbeitung
beraten und erklärte: „Mit diesem Bodenschutzpaket setzt Niederösterreich
einen klaren Fokus auf Ressourcenschonung, auf überregionale Abstimmung und strategische Planung zum Schutz der Lebens- und Wirtschaftsqualitäten im Bundesland.
Das sind deutliche Akzente und ein vielversprechender, moderner Weg.“

 

(A.R.)

- Bildquellen -

  • Bodenschutzpaket: NLK Burchhart
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