„Steuerreform sorgt für mehr Geld im Börserl“

Mit 1. September ist die von der Bundesregierung vorgezogene Steuerreform in Kraft getreten Alleine die Steuerzahler in Niederösterreich werden mit 330 Mio. Euro entlastet.

Finanzminister Gernot Blümel und NÖ Finanzlandesrat Ludwig Schleritzko

Erfreuliche Nachrichten für die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher: Alleine in ihrem Bundesland werden 1,1 Millionen Menschen von den steuerlichen Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung profitieren. „Wir sprechen hier von einer Entlastung von 330 Millionen Euro, die unseren Landsleuten mehr bleiben“, sieht NÖ Finanzlandesrat Ludwig Schleritzko die umgesetzten Maßnahmen als wichtigen
Schritt zur Bewältigung der aktuellen Krisensituation.

Senkung der Abgabenquote in Richtung 40 Prozent

„Wir wollen, dass den Menschen mehr Geld im Börserl bleibt und Impulse für den Konsum setzen. Gerade jetzt braucht es wieder mehr Optimismus und Zuversicht, und mit unseren Maßnahmen leisten wir einen Beitrag dafür. Wir entlasten die Bürgerinnen
und Bürger und senken die Abgabenquote weiter in Richtung 40 Prozent“, gab Finanzminister Gernot Blümel zu den seit 1. September wirksamen  Entlastungsmaßnahmen bekannt.

Auch die Bundesländer tragen ihren Teil zur Steuerreform bei. „Für Niederösterreich
und die anderen Bundesländer bedeuten die Maßnahmen deutlich weniger Einnahmen für den Landeshaushalt. Konkret sprechen wir in Niederösterreich von 212,5 Millionen
Euro weniger an Einnahmen für 2020 im Bereich der Lohn- und Einkommensteuer. “Für uns ist aber klar, dass wir an der Seite des Bundes stehen und hier der heimischen Wirtschaft neuen Schub verleihen“, betonte Schleritzko die volle Unterstützung
für den Finanzminister.

Die Senkung der Lohn- und Einkommensteuer wird rückwirkend bereits mit 1. Jänner 2020 wirksam, und für schon versteuerte Gehälter wird es eine entsprechende Rückerstattung im September geben. Wie hoch die individuelle Ersparnis ist, können sich Interessierte bequem online ausrechnen und zwar unter www.bmf.gv.at/rechner.

 

Die wichtigsten Details der vorgezogenen Steuerreform:

Senkung Lohn- und Einkommensteuer: Einkommensteile von 11.000 bis 18.000 Euro
wurden bisher mit einem Steuersatz von 25 Prozent besteuert. Dieser Eingangssteuersatz wird auf 20 Prozent gesenkt. Dies führt zu einer Entlastung der Lohn- und Einkommensteuerzahler von bis zu 1,6 Milliarden Euro jährlich. Der abgesenkte Steuersatz in Höhe von 20 Prozent gilt rückwirkend ab 1. Jänner 2020.

Auszahlung Kinderbonus: Im Monat September wird für jedes Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 360 Euro ausgezahlt.

Erhöhung SV-Rückerstattung: Um Arbeitnehmer, die kein steuerpflichtiges Einkommen
(bis 11.000 Euro) beziehen, zu entlasten, wird der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag
von bisher maximal 300 Euro auf maximal 400 Euro angehoben. Gleichzeitig wird der
maximale SV-Bonus im Rahmen der SV-Rückerstattung ebenfalls von bisher 300 Euro
auf 400 Euro angehoben. Dies gilt ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2020.

 

(A.R.)

 

 

 

- Bildquellen -

  • Steuerreform: BMF/CHRISTOPHER DUNKER
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