Vollständige und richtige Angaben in der Tierliste sind Voraussetzung, um die korrekte Prämienberechnung bei den ÖPUL 2015-Tierschutzmaßnahmen zu gewährleisten, betont die Agrarmarkt Austria (AMA). Beispielsweise ist für die Auszahlung bei den Maßnahmen “Tierschutz – Weide” und “Tierschutz – Stallhaltung” für Schafe, Ziegen sowie Schweine neben den erforderlichen Angaben (in der Beilage zum MFA-Flächen) die korrekte Beantragung der jeweiligen Stückzahlen in den dafür vorgesehenen Positionen der Tierliste erforderlich. In der Tierliste ist der Stückbestand der am Betrieb gehaltenen Arten zum Stichtag 1. April verpflichtend anzuführen. Angaben zum Jahresdurchschnitt sind dann erforderlich, wenn der Bestand im Jahresverlauf schwankt und sich dadurch eine Änderung gegenüber dem Stand zum Stichtag ergibt. Gegebenenfalls muss nach der Abgabe des MFA-Flächen eine Korrektur zur Tierliste eingereicht werden.
Excel-Formular als Hilfestellung
Zur Erleichterung für Tierhalter steht unter www.ama.at/Fachliche-Informationen/Oepul/Listen ein Excel-Formular zur Verfügung, mit dem sich der durchschnittliche Bestand für ein Kalenderjahr (voraus-)berechnen lässt. Damit kann auch der Tierbestand des Vorjahres nachgerechnet werden, da hier bereits alle Daten vorliegen. Bei ähnlichen Verhältnissen kann dann das ermittelte Ergebnis für die Beantragung in der aktuellen Tierliste des MFA-Flächen herangezogen werden.
Bei Rindern sind keine Angaben in der Tierliste erforderlich, diese werden automatisch aus der in der AMA eingerichteten Rinderdatenbank entnommen. In den “MFA-Angaben” des MFA-Flächen sind jedoch gegebenenfalls nicht förderfähige Tiere für die Tierschutzmaßnahmen einzutragen.
Datenabgleich zwischen AMA und der Bundesanstalt Statistik Österreich
In der Bundesanstalt Statistik Österreich wird das Veterinärinformationssystem (VIS) geführt. In dieser Datenbank sind unter anderem alle Schaf-, Ziegen- und Schweinehalter sowie die meldepflichtigen Tierbewegungen registriert. Meldepflichtige Ereignisse gemäß der Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2009 sind für diese Tierhalter Ab- und Zugang von lebenden Tieren, Schlachtungen etc. Verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Meldungen an das VIS ist der jeweilige Landwirt. Die gespeicherten Informationen können von diesem unter www.ovis.at eingesehen werden.
Die AMA muss gemäß Tierkennzeichnungs- und Registrierungs-VO die Daten der Tierliste sowie der Rinderdatenbank an das VIS melden. Im Gegenzug muss gemäß Festlegung durch die EU-Kommission ein Abgleich der an das VIS gemeldeten Tierinformationen mit den AMA-Daten vorgenommen werden. Die AMA kann dadurch neben der Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen die Antragsangaben im Bereich der Tierschutzmaßnahmen bei Schafen, Ziegen sowie Schweinen plausibilisieren und nachprüfen. VIS-Daten werden auch für Vor-Ort-Kontrollen im Bereich der gekoppelten Stützung und der Cross Compliance verwendet. Auf die gewissenhafte Angabe und Meldung der Tierdaten ist daher besonders zu achten, um Auszahlungsverzögerungen oder Förderungskürzungen zu vermeiden. AIZ
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