BauernZeitung: Wie stellt sich die aktuelle Lage dar – grassiert die Geflügelpest noch länger oder ist ein Ende in Sicht?
Hain: Von Grassieren kann keine Rede sein, das Seuchengeschehen ist dank des strengen Maßnahmenkatalogs der Geflügelpest-Verordnung unter Kontrolle. Dennoch kommt es in Oberösterreich immer wieder zu Verdachtsfällen. Neben Wildvögeln war in diesem Jahr leider auch Hausgeflügel schon mehrmals betroffen. Insgesamt vier Fälle von hochpathogener Geflügelinfluenza wurden in landwirtschaftlichen Betrieben und Privathaltungen festgestellt. Jeder dieser Fälle ist in Anbetracht der wirtschaftlichen Auswirkungen einer zu viel. Daher ist es wichtig, dass alle – gerade auch die Hobby-Geflügelhalter – strenge Biosicherheitsmaßnahmen ergreifen.
Warum insbesondere die Hobby-Geflügelhalter?
Manche Halter von kleineren Beständen sind der Meinung, nicht zur Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen verpflichtet zu sein. Die Tiere laufen also weiterhin im Freien und ohne Schutz. Dadurch sind sie einer Ansteckung durch Wildvögel ausgeliefert. So kann sich das Virus relativ leicht von einer Region zur nächsten ausbreiten.
Wie stecken sich Tiere mit dem Erreger an?
Eingebracht wird das Virus (H5N1) durch direkten Kontakt der Tiere mit infizierten Tieren, meistens durch Kontakt mit infizierten wildlebenden Wasservögeln, die den Winter bei uns verbringen. Aber auch durch Zukauf von bereits infiziertem Hausgeflügel kann der Erreger in den Bestand eingebracht werden. Eine indirekte Übertragung über Stallkleidung, Stiefel, Fahrzeuge und andere mobile Einrichtungen sowie Futter und Einstreu ist ebenso möglich.
Wie können Geflügelhalter den Bestand vor dem Erregereintrag schützen?
Der Geflügelbestand kann gut vor der Seuche geschützt werden, indem man die Stallpflicht, die derzeit generell in Oberösterreich gilt, rigoros einhält. Gute Biosicherheit wie das Umkleiden vor Betreten des Stalles, Reinigung und Desinfektion der Stiefel sowie die Reinigung und Desinfektion aller Arbeitsgeräte, die sowohl im Stall als auch außerhalb verwendet oder gelagert werden, sollte jederzeit eingehalten werden.
„Durch die rigorose Einhaltung der Stallpflicht, die in ganz Oberösterreich gilt, sind die Geflügel-bestände gut vor der Seuche geschützt.“
Diese Biosicherheitsmaßnahmen dienen der Sicherheit unseres Geflügels vor übertragbaren Erkrankungen und sind grundsätzlich ein wichtiger Bestandteil jeder Nutztierhaltung. Für den Menschen stellt die Geflügelpest keine Gefahr dar und wird auch nicht über Lebensmittel übertragen.
Wissenswert
Im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung müssen nach Feststellung der Seuche in einem Betrieb alle empfänglichen Tiere getötet werden. Der Betrieb wird gesperrt und im Umkreis von insgesamt 10 km wird eine Sperrzone bestehend aus einer inneren Schutz- und einer äußeren Überwachungszone gezogen. Innerhalb der Sperrzone werden die Geflügelbestände amtstierärztlich kontrolliert. Das Verbringen von Geflügel aller Arten und auch derer Produkte (Eier, Fleisch) ist verboten und kann nur unter bestimmten Bedingungen und mit Auflagen als Ausnahme von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft genehmigt werden. Als Folge sind wirtschaftliche Einbußen bei Geflügelhaltern nicht auszuschließen.
- Bildquellen -
- 2023 02 21 Dr. Thomas Hain C Land OÖ Haag (5): Land OÖ