Damit die Vogelgrippe nicht in Hausgeflügelbestände eingeschleppt wird, ist jetzt Vorsicht geboten. „Gerade Wildgeflügel stellt eine potentielle Gefahr dar. Verendete Wasser- oder Raubvögel sollten keinesfalls berührt werden. Stattdessen den Fundort umgehend der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde melden“, appelliert Agrarlandesrätin Michaela Langer-Weninger.
Seitdem am 30. Dezember 2022 in Wien ein Fall von Geflügelpest bei einem Schwan festgestellt wurde, haben sich die Nachweise bei tot aufgefundenen Wildvögeln auch in Niederösterreich vermehrt. Davor war am 9. November 2022 ein Ausbruch in der Steiermark bestätigt worden. Jene Gebiete, die bislang als Gebiete mit erhöhtem Geflügelpestrisiko ausgewiesen waren, sind in der Vorwoche zu Gebieten mit stark erhöhtem Risiko hochgestuft worden, in denen nun seit Wochenbeginn die Stallpflicht gilt. Dort muss Geflügel „bis auf weiteres“ in geschlossenen beziehungsweise zumindest überdachten Stallungen gehalten werden.
„Für uns Menschen besteht keine Gefahr. Das Risiko einer Übertragung vom Tier auf den Menschen ist sehr gering.“ Michaela Langer-Weninger
Die Stallpflicht gilt für alle Betriebe und Hobbyhaltungen. Ausnahmen gibt es bei weniger als 50 Tieren, wenn diese dafür entweder durch Netze oder Dächer vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt werden oder die Fütterung und Tränkung im Stall oder Unterstand so erfolgt, dass dabei kein Kontakt zu Wildvögeln möglich ist. Zusätzlich sind Ausläufe gegenüber Oberflächengewässern ausbruchssicher abzuzäunen, sodass die Tiere mit Wildvögeln nicht in Berührung kommen können. In den in der Karte oben weiß hinterlegten Gebieten, die bislang nicht als Risikogebiet galten, sind erhöhte Biosicherheitskriterien zu erfüllen (siehe Ausnahmen für weniger als 50 Tiere bei starkem Risiko).
Menschen und andere Säugetiere können sich bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel ebenfalls anstecken. Eine Übertragung durch Lebensmittel ist nicht möglich. Generell ist es wichtig, den Gesundheitszustand der Tiere genau zu beobachten.
Quelle: www.agrarfoto.com
Vogelgrippe
Die Erreger der „Aviären Influenza“ oder Geflügelpest, wie die Vogelgrippe auch bezeichnet wird, sind Influenzaviren. Empfänglich dafür sind alle Geflügelarten und viele Zier- und Wildvogelarten. Wildlebende Wasservögel sind das natürliche Erregerreservoir.
Vogelgrippe ist für Geflügel hochansteckend. Das Virus wird mit Kot, Speichel und Tränenflüssigkeit ausgeschieden. Bei starker Staubentwicklung ist auch indirekte Ansteckung über Luft möglich.
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- Web Bio Masthuehner 34 ID93575: www.agrarfoto.com