Um die Ausbreitung einzudämmen, wird nun ganz Österreich zum Gebiet mit erhöhtem Risiko. 25 Bezirke werden zudem als Gebiete mit einem stark erhöhten Risiko eingestuft. Die am 7. November veröffentlichte Vogelgesundheitsverordnung tritt mit 8. November in Kraft.
In den vergangenen Wochen wurde die Vogelgrippe in mehreren Regionen Österreichs bei Wildvögeln nachgewiesen. Auch vier Geflügelbetriebe in Ober- und Niederösterreich mit rund 200.000 Tieren sind bereits betroffen (Stand 7. November). Um diese Betriebe wurde eine Sperrzone errichtet: Geflügelhaltungen in diesen Regionen werden von Amtstierärztinnen und Amtsärzten kontrolliert. Geflügel und deren Erzeugnisse dürfen nur unter Auflagen aus der Sperrzone gebracht werden.
Strengere Sicherheitsmaßnahmen für ganz Österreich
Aufgrund der aktuellen Situation stuft das Gesundheitsministerium ganz Österreich als Gebiet mit einem erhöhten Risiko ein. Damit gelten für Geflügelhalterinnen und -halter ab 8. November strengere Sicherheitsmaßnahmen: Sie müssen den Kontakt zwischen ihren Tieren und Wildvögeln bestmöglich durch Vorrichtungen (Netze und Dächer) verhindern. Die Fütterung und Tränkung der Tiere darf zudem nur mehr im Stall oder in einem Unterstand erfolgen. Es darf kein Wasser aus Sammelbecken verwendet werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Enten und Gänse müssen von anderem Geflügel getrennt gehalten werden.
Alle Halterinnen und Halter von Geflügel werden zudem aufgefordert, besonders auf die Biosicherheit zu achten. Dazu zählen etwa eine eigene Stallkleidung, Händehygiene und Maßnahmen zur Bekämpfung von Nagetieren in den Haltungen.
Für tot aufgefundene Wasservögel wie Schwäne und Enten sowie Greifvögel besteht eine Meldepflicht. Die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde bzw. die Amtstierärztinnen und Amtärzte müssen informiert werden. Sie veranlassen dann die Bergung und Untersuchung der toten Tiere. Passanten und Passantinnen sollen die Tiere nicht berühren und am Fundort belassen.
Stallpflicht in 25 Bezirken
Ein stark erhöhtes Risiko gilt laut Gesundheitsministerium ab Mitternacht in insgesamt 25 Bezirken in sechs Bundesländern. In diesen Regionen gilt zusätzlich bis auf weiteres eine generelle Stallpflicht bei mehr als 50 Tieren. Betriebe mit weniger als 50 Tieren sind von dieser Stallpflicht ausgenommen, sofern eine Trennung von Enten und Gänsen sichergestellt und ihre Tiere vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt sind.
Rund um betroffene Geflügelbetriebe werden jeweils auch noch Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet. Dort gilt eine generelle Stallpflicht unabhängig von der Betriebsgröße. Alle Betriebe werden von Amtstierärztinnen und -ärzten untersucht.
Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen besonders wichtig
Mit dem Bündel an abgestuften Maßnahmen soll eine weitere Ausbreitung der Vogelgrippe bestmöglich eingedämmt werden. Sofern notwendig, wird das Gebiet mit einem stark erhöhten Risiko erweitert. Eine aktuelle Übersicht über diese Gebiete findet sich unter www.kvg.gv.at
Bei Menschen sind in Europa bisher keine Erkrankungen mit der Vogelgrippe nachgewiesen worden. Bei sehr engem Kontakt mit infizierten Vögeln (z.B. Arbeiter in Geflügelbetrieben) kann es in seltenen Fällen zu einer Übertragung von Vögeln auf Menschen kommen. Dabei führt die Infektion zu grippeähnlichen Symptomen. Eine Übertragung durch Lebensmittel auf den Menschen kann jedoch ausgeschlossen werden.
Weitere Informationen zur Vogelgrippe und Informationsvideos für Geflügelhalter:innen finden sich unter www.ages.at und www.sozialministerium.at
Bezirke mit stark erhöhtem Risiko (Stand 7.11.2024)
Burgenland
Güssing
Jennersdorf
Mattersburg,
Oberpullendorf
Oberwart
Niederösterreich
Waidhofen an der Ybbs (Stadt)
Amstetten
Melk
Scheibbs
Oberösterreich
Braunau am Inn
Grieskirchen
Linz-Land
Perg
Ried im Innkreis
Schärding
Wels-Land
Salzburg
Salzburg Stadt sowie folgende Gemeinden in Salzburg Umgebung:
Anif
Anthering
Bergheim
Berndorf bei Salzburg
Bürmoos
Dorfbeuern
Elixhausen
Elsbethen
Fuschl am See
Göming
Henndorf am Wallersee
Hof bei Salzburg
Köstendorf
Lamprechtshausen
Mattsee
Neumarkt am Wallersee
Nußdorf am Haunsberg
Oberndorf bei Salzburg
Obertrum am See
Sankt Georgen bei Salzburg
Sankt Gilgen
Schleedorf
Seeham
Straßwalchen
Strobl
Thalgau
Wals-Siezenheim
Seekirchen am Wallersee
Steiermark
Deutschlandsberg
Leibnitz
Hartberg-Fürstenfeld
Südoststeiermark
Kärnten
Klagenfurt-Land
Völkermarkt
Wolfsberg