Ende Juni hat Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig bei der EU-Kommission einen neuen Plan für Österreichs Auslegung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) eingereicht. Dieser soll die Landwirtschaft bis zum Ende der Periode 2027 in drei Bereichen unterstützen: das Agrarumweltprogramm soll noch attraktiver, dessen Umsetzung vereinfacht und die Prämien an die Inflation angepasst werden. „Österreich zeigt seit Jahrzehnten, dass kleine Familienbetriebe erfolgreich sind – sowohl im eigenen Land als auch international“, sagt Totschnig. „Wir sind nicht ohne Grund Bio-Weltmeister und bekannt für unsere klimafreundliche Produktion. Die Zukunft liegt in der Qualitätsproduktion, und die GAP ist dafür entscheidend.“
Verbesserungen im ÖPUL
Das Agrarumweltprogramm (ÖPUL) soll ab 2025 durch eine Vielzahl von Maßnahmen optimiert werden. So sollen Bio-Betriebe künftig von Zuschlägen für Kreislaufwirtschaft profitieren. Für Brachflächen und Agroforst-Streifen ist eine neue Ökomaßnahme geplant. Auch die Prämien für Acker- und Grünland-Biodiversitätsflächen will man erhöhen, genauso wie jene für gesamtbetriebliche Acker-Maßnahmen (UBB und BIO) sowie Öko-Regelungen. Zudem will Totschnig die Almwirtschaft stärken: Optionale Zuschläge für Alm-Weidepläne sind geplant, auf Almen mit hohem Futterangebot will man standortangepasste Beweidung ermöglichen. Ebenso sind für die Bekämpfung des Rübenderbrüsslers sowie für Untersaaten in Mais und Sorghum Zuschläge enthalten. Aufweichen möchte das BML indes die Anbau- und Umbruchszeiten bei Begrünungen. Auch die stickstoffreduzierte Fütterung von Schweinen wird stärker unterstützt, was zu einer Reduzierung der Umweltauswirkungen beitragen soll. Im Bereich des Naturschutzes werden die Maßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes intensiviert.
Alternative zur Bracheverpflichtung
Der neue Strategieplan hält ab 2025 außerdem mehrere Vereinfachungen für Bauern bereit. So sollen die Aufzeichnungsverpflichtungen bei Grünland-Biodiversitätsflächen und der Tierwohl-Stallhaltung komplett gestrichen werden. Auch die vielkritisierte Alm-Weidemeldung wird vereinfacht. Statt wie bisher vier Prozent der Ackerflächen brachliegen zu lassen, sollen Bauern an einer freiwilligen Öko-Regelung teilnehmen können. Anstelle der jahresübergreifenden Fruchtfolgeregelung sollen Landwirte ab 2025 ihre Verpflichtung auch über Anbaudiversifizierung gemäß GLÖZ 7 erfüllen können. Für Betriebe unter zehn Hektar entfallen im neuen Plan Kontrollen und Sanktionen der Konditionalität (GLÖZ-Standards).
Unterstützung gegen Inflation
Parallel zur neuen GAP-Strategie stehen von 2024 bis 2027 insgesamt 360 Millionen Euro aus dem Impulsprogramm für die Landwirtschaft zur Bekämpfung der Inflation zur Verfügung. Diese Mittel werden eingesetzt, um die Zahlungen im Agrarumweltprogramm sowie die Ausgleichszulage (AZ) um 8 Prozent zu erhöhen. Betriebe der Erschwernisgruppen drei und vier profitieren von einer Erhöhung der AZ um 14 Prozent. Der verbleibenden Mittel werden für Investitionsförderungen für Tierwohl, Klima und Wassermanagement verwendet. Hier wurde die Obergrenze für anrechenbare Kosten auf 500.000 Euro angehoben. Mit der Hautpauszahlung im Dezember werden die erhöhten Prämien für 2024 bereits ausbezahlt. In den Strategieplan werden außerdem noch 50 Millionen Euro für Investitionsförderungen des tierfreundlichen Stallbaus miteinbezogen, für den sorgengeplagten Schweinesektor ist ein Top-Up vorgesehen.
Nun bleibt abzuwarten, ob die EU-Kommission Totschnigs Strategieplan genehmigt. Eine Rückmeldung wird für September erwartet.
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- Norbert Totschnig: BML