Zur Abfederung der Teuerung wird eine einmalige außerordentliche Beitragsgutschrift, gestaffelt in der Höhe von 100 bis 500 Euro, bei der Vorschreibung im Herbst gewährt. Neben Selbständigen mit geringem Einkommen haben auch Personen aus der Land- und Forstwirtschaft Anspruch.
Die Beitragsgutschrift wird schlagend bei einer Beitragsgrundlage bis zu 2.900 Euro, das entspricht ca. 14.300 Euro Einheitswert (Einzelperson) beziehungsweise ca. 63.600 Euro Einheitswert (Ehegattenbetrieb). Gutschrift von bis zu 500 Euro erfolgt mit der dritten Quartalvorschreibung im Oktober 2022.
Die Feststellung und Prüfung dieser Voraussetzungen erfolgt durch die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) zum 1. September 2022, wobei die letzte endgültig festgestellte Beitragsgrundlage in der Krankenversicherung maßgeblich ist. Liegt eine solche nicht vor, wird die vorläufige Beitragsgrundlage herangezogen. Nachträglich festgestellte Sachverhaltsänderungen oder Änderungen der Beitragsgrundlage werden nicht berücksichtigt.
Nähere Informationen über das Ausmaß der außerordentlichen Gutschrift finden Sie online auf der Homepage der SVS.
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- Gutschrift für Bäuerinnen und Bauern: agrarfoto.com