Südtiroler wollen wissen, wo ihr Essen herkommt

Neun von zehn Südtirolern wollen die Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln in der öffentlichen Verpflegung und auch in der Gastronomie. Das zeigt eine Umfrage des Südtiroler Bauernbundes.

In einem weiteren Schritt soll die Herkunftskennzeichnung in Südtirol gesetzlich verankert werden – auch für die Gastronomie.

Heiß diskutiert wird aktuell die verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Lebensmittel in der öffentlichen Verpflegung und Gastronomie in Südtirol. Auslöser ist unter anderem eine Umfrage des Südtiroler Bauernbundes, die aufzeigte, dass die Südtiroler gerne wissen wollen, woher ihre Lebensmittel stammen. Aus diesem Grund möchte der Südtiroler Bauernbund die Herkunftskennzeichnung auch gesetzlich verankern und hat dazu einen Antrag im Landtag eingebracht. Er soll im März 2023 behandelt werden.

Die Studie zeigte: 55 Prozent aller Befragten sind sogar „sehr dafür“, dass künftig der Herkunftsort bestimmter Lebensmittel auf der Speisekarte angegeben wird. Weitere 37 Prozent sind „eher dafür“ und nur sechs Prozent der Befragten äußern sich ablehnend gegenüber einer gesetzlichen Kennzeichnungspflicht in der Gemeinschaftsverpflegung.

Bewusster Konsum

Durchgeführt wurde die Studie durch das Meinungsforschungsinstitut „appolis“ mit Sitz in Bozen, befragt wurde die Südtiroler Bevölkerung im September 2022. Interessantes Detail am Rande: Auch Südtiroler, die in Gas-tronomie und Tourismus erwerbstätig sind, stimmen zu 87 Prozent einer solchen verpflichtenden Lebensmittelkennzeichnung zu. SBB-Landesobmann Leo Tiefenthaler ist über das Ergebnis der Umfrage erfreut: „Die Herkunftsangabe ist Voraussetzung für einen bewussten Konsum und, wie die Umfrage zeigt, von den Südtirolern fast einhellig gewollt.“ Das geplante Gesetz zur Kennzeichnungspflicht folgt diesem Wunsch und hat Vorteile für alle Beteiligten, erklärt Tiefenthaler: „Die Konsumenten erhalten die gewünschte Transparenz und die Gastronomie ein weiteres Verkaufsargument. Wir wissen von Beispielen im Ausland, dass die Herkunftsangabe von den Gästen geschätzt wird und zugleich die regionale Lebensmittelproduktion in den bäuerlichen Betrieben stärkt.“ 

Gesetzliche Verankerung

Die Lebensmittelkennzeichnung soll gesetzlich geregelt werden. Behandelt werden soll der von der Südtiroler Volkspartei im Januar 2023 eingebrachte Gesetzesentwurf im Südtiroler März-Landtag. 

Die geplante Herkunftskennzeichnung bedeute keinen großen bürokratischen Aufwand für die Betriebe, erklärt der Südtiroler Landtagsageordnete und Einbringer des Gesetzesentwurfs, Manfred Vallazza: „Wer die Möglichkeiten nicht nutzen und keinen Mehraufwand haben will, kann einfach ‚Herkunft unbekannt‘ ans Ende der Speisekarte schreiben.“ 

Vorbild für die gesetzliche Lebensmittelkennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung ist die Schweiz. Dort muss bereits seit dem Jahr 2003 bei jedem Fleischgericht auf der Speisekarte das Herkunftsland angegeben werden, seit 2013 auch bei Fisch. Die Schweizer Deklarationspflicht findet unter den Südtirolern fast einhellige Zustimmung: Laut Umfrage finden 88 Prozent der Befragten diese Regelung gut.

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  • Südtiroler Brotzeit Mit Kaminwurz Käse Und Speck: Adobe Stock
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AUTORRed. HP
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