Sicheres Praktikum: Kontrolle der Betriebe kommt allen zugute

Sicherheit soll oberstes Gebot auf landwirtschaftlichen Praktikumsbetrieben sein. Dafür sorgt die Land- und Forstwirtschaftsinspektion mit regelmäßiger Beratung und Kontrolle.

Das erste Hineinschnuppern in den Arbeitsalltag eines anderen Betriebes ist für junge Schüler ein großer Schritt hinaus aus der Theorie der Ausbildung und der geschützten Umgebung von Ausbildungsstätte und Elternhaus. Damit das Antreten einer Praktikumsstelle auch ein sicheres Unterfangen für alle Beteiligten darstellt, müssen auf Praktikumsbetrieben regelmäßige Kontrollen gemacht werden. Die Land- und Forstwirtschaftsinspektion überprüft jährlich etwa 150 Betriebe und unterstützt sie beim Einhalten der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen. Diese Kontrolle erfolgt spätestens alle vier Jahre. In den Jahren dazwischen müssen sich die Betriebsleiter selbst mit Sicherheitsfragen auseinandersetzen und sämtliche Maßnahmen dokumentieren. Auf neuen Praktikumsbetrieben geschieht das natürlich im Vorfeld.
Darüber hinaus werden an den landwirtschaftlichen Fachschulen Informationsveranstaltungen über mögliche Gefahrenquellen und die arbeitsrechtlichen Pflichten eines Praktikumsbetriebes durchgeführt. „Das trägt zur Erhöhung der Sicherheit während der Praxiszeit und der Rechtssicherheit im Fall eines Arbeitsunfalles bei. Oberstes Ziel ist natürlich, dass die Praktikanten gesund und ohne Verletzung an die Schulen zurückkehren“, sagt Referatsleiter Stephan Wöckinger.

Sicherheit für Praktikanten und Rechtssicherheit für Betriebe

„Die oberösterreichische Land- und Forstwirtschaftsinspektion ist ein wichtiger Partner im Hinblick auf Schulpraktika, sie sorgt wesentlich für die Sicherheit der jungen Auszubildenden“, sagt Landesschulinspektor Johann Plakolm. Wöckinger verweist darauf, dass neben der Sicherheit der jungen Erwachsenen auch die Rechtssicherheit der Praktikumsbetriebe von Bedeutung ist. „Unsere Inspektionen sollen keine lästigen Kontrollen sein, bei denen den Betriebsführeren auf die Finger geklopft wird. Es geht vielmehr darum, Gefahrenpotenzial aufzuzeigen, für die Praktikanten genauso wie für die betriebseigenen Personen“, so Wöckinger. Nicht zuletzt sei es auch eine große Vorbildwirkung, die Bäuerinnen und Bauern auf Praxisbetrieben gegenüber den Schülern zukomme.

SVS-Sicherheitsplakette:
Vorgaben als Richtlinie

Um überhaupt als Praktikumsbetrieb in Frage zu kommen, muss der Bauernhof von einer Person mit einem landwirtschaftlichen Facharbeiter- oder Meisterabschluss geführt werden. Grundlage für die Sicherheitsüberprüfung sind die Bestimmungen des Landarbeitsgesetzes. Vieles, was dabei geprüft wird, ist auch für den Erhalt der SVS-Sicherheitsplakette zu erfüllen. „Aber auch ein bewusster Rundgang offenbart potenzielle Gefahrenquellen“, sagt Wöckinger. Er empfiehlt, auf stabile Geländer, gesicherte Leitern, abgedeckte Bodenöffnungen und mit Schutzvorkehrungen ausgestattete Gelenkwellen zu achten. Auch Erste-Hilfe-Material müsse ausreichend vorhanden sein.
Für die Gefahrenevaluierung gibt es eigene Musterdokumente als Richtschnur. Bei einem Beratungsgespräch wird auch darüber informiert, welche Arbeiten nur unter Aufsicht möglich sind und welche Arbeitsverbote für die meist noch nicht volljährigen Praktikaten gelten.

- Bildquellen -

  • Raus aus der Theorie, rein in die Praxis: Eine sichere Umgebung ist gefragt.: Foto: agrarfoto.com
- Werbung -
AUTORGabi Cacha
Vorheriger ArtikelDie Produktion wird verteuert
Nächster ArtikelFIH: Großes Kälberangebot flott versteigert