Die Umsetzung des „Klima- und Energiefahrplanes 2020 bis 2030“ soll die Menschen in Niederösterreich in eine „saubere, erneuerbare und nachhaltige Energiezukunft“ führen. Ein wichtiger Teil darin ist die verstärkte Nutzung von Sonnenstrom, für dessen weiteren Ausbau nun erste Pläne vorliegen.
Strenges Auswahlverfahren sichert wertvolle Ackerflächen
Eines der ehrgeizigen Ziele des „Klima- und Energiefahrplanes“ sieht die Erzeugung von 2.000 Gigawatt-Stunden Strom aus Photovoltaik bis ins Jahr 2030 vor. Das bedeutet eine Verzehnfachung gegenüber des Ausgangswertes. Klingt gut, bedeutet in der Praxis aber, dass der Konkurrenzdruck um Grund und Boden wächst.
Um diesem entgegenzuwirken hat der NÖ Landtag beschlossen, dass große Photovoltaik-Anlagen über zwei Hektar nur in eigens dafür verordneten Zonen errichtet werden dürfen. Mit Hochdruck arbeiten die Experten des Landes derzeit an den Plänen dazu, die in den nächsten Monaten finalisiert und beschlossen werden sollen. Ein Auge haben sie dabei besonders auf vorbelastete Flächen geworfen, wie beispielsweise Altlast- und Deponieflächen, Flächen an hochrangigen Straßen sowie Bahnlinien, Gebiete bei Hochspannungsleitungen, Kläranlagen oder Biomasseheizwerken. Geplant sind rund 150 Standorte mit einer Gesamtfläche von insgesamt 1.500 Hektar, verteilt im ganzen Land.
Das Interesse von Grundeigentümern und Projektanten ist groß, berichtet Experte Thomas Knoll: „Die Ansuchen und Vorschläge, die bis jetzt eingebracht wurden, machen ein Vielfaches dieser Fläche aus, das bedeutet wir werden hier sehr streng vorgehen.“ Oberste Prämisse aller Entscheidungen sei, schon belastete Flächen auszuwählen und wertvolle Ackerflächen für die landwirtschaftliche Produktion zu sichern, so der Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Landschaftsarchitektur.
LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf hat klare Vorstellungen: „Grundsätzlich gilt, dass der PV-Ausbau vorrangig auf den Dächern passieren soll.“ Deshalb plane das Land NÖ hier Erleichterungen durch eine weitgehende Genehmigungsfreistellung. Brauchte es bisher für Dach-Anlagen mit einer Leistung ab 200 Kilowatt-Peak eine Genehmigung, so soll diese Untergrenze im nächsten Schritt deutlich nach oben gesetzt werden.
Freiflächen-Anlagen sollen jedenfalls auf die Größe von fünf Hektar begrenzt werden. Ausnahmen soll es nur bei Vorlage eines Ökologiekonzeptes geben. Das bedeutet, durch Begrünungsanteile, den Erhalt der Bodenqualität und minimaler Versiegelung kann die Fläche – immer unter dem Vorbehalt, dass es sich um vorbelastete Flächen handelt – verdoppelt werden. „So können wir die Energiewende mit dem Klima- und Bodenschutz verbinden“, zeigt sich Pernkopf überzeugt, dass Photovoltaik bei der Energiewende künftig eine noch größere Rolle spielen werde.
- Bildquellen -
- 09 01 16 22 NO: www.pov.at