Im Entlastungs- und Investitionspaket der Regierung für die Landwirtschaft ist auch eine Pauschalierungsverordnung enthalten, die Bäuerinnen und Bauern laut Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger erhebliche Verwaltungsvereinfachungen bringen soll.
Die Verordnung sieht folgendes vor:
- Anhebung der Einnahmengrenze für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten von 33.000 auf 40.000 Euro
- Abschaffung von drei Vollpauschalierungsgrenzen (10 ha Intensivobstanlagen zur Produktion von Tafelobst; 120 tatsächlich erzeugte und gehaltene Viehheinheiten; 60 ha bewirtschaftete reduzierte landw. genutzte Fläche)
- Anhebung der Vollpauschalierungsgrenze für die Forstwirtschaft
- Teilpauschalierung: Erhöhung pauschaler Betriebsausgaben bei Kalamitätsnutzung
Die Pauschalierungsverordnung geht heute, 28. August 2020, in zweiwöchige Begutachtung und soll danach ehestmöglich Inkrafttreten.
Details siehe auch: https://bauernzeitung.at/400-mio-euro-entlastung/
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- Kommunal Dienst: Agrarfoto.com
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