Viele Pachtverträge werden über den Agrarpreisindex (API) an die Ertragssituation in der Landwirtschaft angepasst. Bei älteren Pachtverträgen wird die Wertanpassung teilweise mithilfe des Getreidepreises durchgeführt. Aufgrund eines neuen Berechnungsverfahrens der Statistik Austria gibt es bei der Pachtzinsabrechnung 2024 mittels Index einige Änderungen.
Pachtzinsanpassung mittels Agrarindex
Bei der Anpassung mittels Agrarpreisindex – genauer Jahresindex land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse inkl. öffentliche Gelder – ist zunächst zu beachten, dass die Statistik Austria den jeweiligen Jahreswert immer zeitverzögert veröffentlicht. Der Index für das Jahr 2024 ist voraussichtlich erst im Herbst 2025 verfügbar. Daher wird für die Pachtzins-Anpassung zur Ernte 2024 der Indexwert des Vorjahres 2023 herangezogen.
Eine Änderung bei der Berechnung ergibt sich ab heuer aus dem Umstand, dass die Statistik Austria mit dem zurückliegenden Jahreswechsel als neue Zeitreihe den Agrarpreisindex 2020 = 100 eingeführt hat. Auch die vorausgegangenen Zeitreihen mit den Basisjahren 2015, 2010 und 1995 wurden neu kalkuliert oder rückwirkend verändert.
Zwar ergibt sich daraus kein Nachverrechnungsbedarf für die Vorjahre, für die aktuelle Pachtanpassung ist es jedoch erforderlich, die Indexwerte jeweils an die Tabellen der Statistik Austria anzupassen. Nur so kann die Veränderung von Jahr zu Jahr korrekt dargestellt werden. Die aktuell gültigen Indexwerte sind auch aus der Tabelle (unten) ersichtlich. Achtung: Die Indexwerte „2022 alt“ dürfen nicht mehr verwendet werden, da sie zu verfälschten Ergebnissen führen würden.
In Pachtverträgen, in denen die Wertsicherung mit dem Agrarpreisindex auf Basis 2015 = 100 vereinbart ist, lauten die Preisindizes wie folgt:
API 2022 neu = 142,9 (statt 139,0)
API 2023 = 140,2
Für die Pachtzinsberechnung gilt folgende Formel:
Pachtzins 2024 = Pachtzins 2023 ÷ API 2022 x API 2023
Mit Zahlen unterlegt lautet die Rechnung bei einem Pachtzins 2023 beispielsweise von 364,60 Euro/ha wie folgt:
Pachtzins 2024 = 364,60 ÷ 142,9 x 140,2 = 357,71 Euro
Bei Pachtverträgen mit Wertsicherung auf Basis älterer Zeitreihen (2010 = 100 bzw. 1995 = 100) erfolgt die Berechnung analog mit den in der Tabelle angegebenen Indexwerten für „2022 neu“ und 2023.
Aktuelle Pachtverträge sollte man mit der Datenreihe 2020 = 100 abschließen. Hier betragen die Jahreswerte des API
für 2020: 100,0
für 2021: 110,8,
für 2022: 134,5 und
für 2023: 132,0.
Statistik Austria: Agrarpreisindex
Wertsicherung mittels Getreidepreis
Die in älteren Pachtverträgen gebräuchliche Wertsicherung mittels Getreidepreis wird für Neuverträge nicht mehr empfohlen. Denn bei dieser Art der Wertsicherung bestimmt nur eine Kultur den Pachtpreis für die gesamte Fruchtfolge.
Aktuelle Infos zur Abrechnung auf dieser Grundlage stellt die LK Niederösterreich online bereit: LK NOE-Pachtzinsabrechnung 2024
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- 2438 0701w Pachtzins Agrarfoto: agrarfoto.com