Deregulierung beginnt bei jeder Entscheidung über eine neue Regelung. Wir brauchen wieder mehr Hausverstand und weniger Vorschriften. Mit diesem Paket ist jedoch sicher nicht das Ende der Fahnenstange erreicht. Deregulierung ist ein Dauerprozess”, betonten Landeshauptmann Josef Pühringer und Landeshauptmann-Stellvertreter Thomas Stelzer anlässlich der Präsentation des “Deregulierungspaketes” der oö. Volkspartei. Unter der Leitung von Thomas Stelzer wurde dieses in den vergangenen Wochen ausgearbeitet und am Montag im Landesparteivorstand beschlossen. Nun werden Verhandlungen mit der FPÖ und Gespräche mit den anderen Parteien aufgenommen, um die Vorschläge rasch umzusetzen.
14 Vorschläge
Konkret sind im Paket 14 Vorschläge für weniger Vorschriften enthalten:
- Verordnungen, Richtlinien und Erlässe der Landesregierung sollen ein Ablaufdatum haben, nach dem die Notwendigkeit der Regelung überprüft wird.
- In Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinden (z.B. Baurecht) sollen Rechtsmittel gegen Bescheide des Bürgermeisters direkt an das Landesverwaltungsgericht ergehen, also die zweite Gemeindeinstanz wegfallen.
- Pro Vorhaben oder Projekt soll es nur mehr einen Bescheid für alle behördlichen Verfahren geben.
- Beseitigung von rechtlichen Hürden für gemeindeübergreifende Zusammenarbeit (z.B. Abfallwirtschaft).
- Weniger Sonderbeauftragte (z.B. Radfahrbeauftragter) in der Landesverwaltung.
- Einführung einer Bagatellgrenze im Grundverkehr für Kleingrundstücke bis 2000 m².
- Zusammenfürhung von Regelungen für Land und Gemeinden mit ähnlichem Inhalt (z.B. Landes- und Gemeinde-Bediensteten-Schutzgesetz).
- Für Linz, Wels und Steyr soll es ein einheitliches Stadtorganisationsrecht geben.
- Abschaffung der Bewilligungspflicht von Forststraßen nach dem Naturschutzgesetz, da diese ohnehin nach dem Forstgesetz anzeige- bzw. bewilligungspflichtig sind.
- Abschaffung von Doppelstrukturen im Energiebereich (z.B. Landeselektrizitätsbeirat).
- Sachverständige in Verfahren sollen wieder mehr zu “Generalisten” werden, um zuviele “überspeziali-sierte” Sachverständige zu vermeiden.
- Heizungsanlagen sollen nicht mehr nach dem Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz anzeigepflichtig sein, wenn sie ohnehin nach dem Betriebsanlagenrecht zu bewilligen sind.
- Bei der Genehmigung von Dienstpostenplänen soll es Erleichterungen für Gemeinden und Sozialhilfeverbände geben. Weniger naturschutzrechtliche Verfahren bei kleineren Eingriffen, wie z.B. einer Leitungsverlegung.