Ötztaler Wolf darf abgeschossen werden

Nachdem am Mittwoch eine Abschussverordnung für einen schadfällig gewordenen Wolf in Osttirol erlassen wurde, folgte heute eine Verordnung für den Wolf im Ötztal.

Im Bereich Leierstal-Alm wurden im Zeitraum von 16. bis 17. Mai insgesamt vier tote Schafe begutachtet. Sie wurden mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit von einem Wolf gerissen.

„Laut Definition handelt es sich auch hier somit um einen Schadwolf, der von der Landesregierung zum Abschuss freigegeben werden kann. Auch in diesem Fall haben wir, wie bereits am Mittwoch für einen Schadwolf in Osttirol, auf Basis der neuen Rechtslage umgehend gehandelt. Das zeigt, dass wir – wenn auch unser ganzheitliches Ziel die Senkung des Schutzstatus des Wolfs bleibt – sobald es uns möglich ist, eingreifen“, sagt Bauernbundobmann LHStv. Josef Geisler.

Bereits Ende März wurde die Anwesenheit eines Wolfs durch Aufnahmen einer Wildkamera im Gemeindegebiet von Oetz nachgewiesen. Laut Definition können Großraubtiere unter anderem dann von der Landesregierung zum Abschuss freigegeben werden, wenn sie beispielsweise sachgerecht geschützte Tiere etwa auf Heimweiden oder – wie in diesem Fall – wiederholt Weidetiere in den Alpschutzgebieten angreifen.

Die heute, Freitag, beschlossene Maßnahmenverordnung für den Abschuss eines Wolfs im Bereich Ötztal tritt nach heutiger Kundmachung am 20. Mai 2023 in Kraft. In 45 Jagdgebieten im Umkreis von zehn Kilometern kann in den nächsten acht Wochen ein Wolf erlegt werden. Die Jagdausübungsberechtigten werden verständigt.

Almabtrieb in Weißenbach

Am Donnerstag wurde die Almsaison im Weißenbacher Naturgebiet bereits beendet, bevor sie richtig begonnen hatte. Rund 550 Schafe wurden wieder in ihre Heimställe gebracht. 

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  • Europaeischer Wolf: murmakova - stock.adobe.com
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AUTORred. HP
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