Wie die AgrarMarkt Austria mitteilt, bestehen für Betriebe, die an der Maßnahme “Vorbeugender Grundwasserschutz auf Ackerflächen” teilnehmen, für Ackerflächen innerhalb der Gebietskulisse zusätzlich zu den Aufzeichnungsverpflichtungen im Rahmen des Nitrat-Aktionsprogramms folgende verpflichtende Aufzeichnungs- und Planungsvorschriften über die Stickstoff-Düngung:
• jährlich eine schlagbezogene Düngeplanung,
• schlagbezogene Aufzeichnung und
•schlagbezogene Düngebilanz sowie zudem
• jährlich eine verpflichtende betriebliche Nährstoffbilanz.
Für sämtliche Aufzeichnungen sind die Vorgaben des Anhangs J bzw. des Anhangs I der Sonderrichtlinie ÖPUL 2015 zu berücksichtigen. Die Sonderrichtlinie und deren Anhänge kann unter folgendem Link aufgerufen werden: www.ama.at/Fachliche-Informationen/Oepul/Recht
Die schlagbezogene Planung des Stickstoff-Bedarfs für Ackerflächen muss bis spätestens 28. Februar 2018 für das Jahr 2018 durchgeführt werden. Die Aufzeichnung und Dokumentation (über Ausbringungsdatum und Aufwandmenge bei Düngung usw.) ist tagaktuell zu führen. Die schlagbezogene Düngebilanz sowie die betriebliche Nährstoffbilanz müssen dann bis spätestens 31. Dezember 2018 für das Jahr 2018 durchgeführt werden. Alle Aufzeichnungen sind am Betrieb aufzubewahren. Die korrekte Führung der Aufzeichnungen wird im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen überprüft.
Eine Vorlage für die Aufzeichnungsbögen im Rahmen der Maßnahme ist hier zu finden: www.ama.at/Fachliche-Informationen/Oepul/Formulare-Merkblaetter
Die zur Verfügung gestellten Vorlagen müssen nicht zwingend verwendet werden, es sind auch formlose oder edv-geführte Aufzeichnungen sowie von den Landwirtschaftskammern oder anderen Organisationen zur Verfügung gestellte Formulare zulässig, wenn die notwendigen Angaben enthalten sind.
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- ZR Duengung Agrarfoto Web: agrarfoto.com