NoVA-Übergangsfrist läuft noch bis 1. Juni 2021

Die Neuregelung der NoVA ab 1. Juli 2021 bringt deutliche Mehrkosten beim Neukauf eines PKWs oder Klein-LKWs.

Wer beim Kauf von PKWs und bald auch von leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen (N1-Fahrzeuge) für die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) noch die bisher geltende Regelung in Anspruch nehmen möchte, hat dafür noch bis 1. Juni Zeit. Denn bis zu diesem Datum läuft die Übergangsfrist, die die im Dezember 2020 vom Nationalrat beschlossene Neuregelung der NoVA vorsieht. Vorteilhaft kann die Nutzung der Übergangsfrist für einen Neuwagenkauf vor allem deshalb sein, weil die künftige Bemessung der NoVA für die Autokäufer deutliche Mehrbelastungen bringt.

Kaufvertrag vor dem 1. Juni 2021 abschließen

Wer einen unwiderruflichen, schriftlichen Kaufvertrag hat, der vor dem Stichtag 1. Juni 2021 abgeschlossen wurde und das Fahrzeug bis spätestens 31. Oktober 2021 geliefert bekommt, der kann seinen PKW bzw. sein N1-Fahrzeug noch bis zum 1. November 2021 nach dem alten NoVA-Regelwerk zulassen. In diesem Fall besteht für Klein-LKW noch keine NoVA-Pflicht

Steuer verdoppelt sich bis 2024

Die NoVA wird grundsätzlich einmalig beim Kauf von Neufahrzeugen fällig. Laut jüngstem Gesetzesbeschluss wird bei der Berechnung der Abgabe nun auch der CO2-Ausstoß des Fahrzeugs berücksichtigt. Auf den tatsächlichen CO2-Ausstoß wird ein Abzugsbetrag angerechnet, der allerdings bis zum Jahr 2024 jährlich kleiner wird – somit wird die NoVA nun von Jahr zu Jahr teurer. Bemessen wird die Abgabe am Neupreis des Fahrzeugs (exkl. MwSt.), so dass sie, je nach Fahrzeug, unterschiedlich ausfällt. NoVA-Rechner gibt es im Internet, beispielsweise auf der Seite des Finanzministeriums.

Auch Klein-LKWs sind NoVA-pflichtig

Für deutliche und anhaltende Kritik an dem Gesetz sorgt der Umstand, dass ab 1. Juli 2021 die NoVA-Ausnahme für Klein-LKW bis 3,5 Tonnen (N1 Fahrzeuge) entfällt. Somit ist die Abgabe u. a. auch für betrieblich oder gewerblich genutzte Kastenwägen, Pick Ups oder Geländefahrzeuge zu entrichten. Laut Berechnung der Wirtschaftskammer steigt der Anschaffungspreis beispielsweise für einen Iveco Daily 35S16 A8 Kastenwagen von derzeit netto knapp 30.000 Euro bis zum Jahr 2024 allein aufgrund der NoVA auf über 43.000 (!) Euro.
Auch Familienfahrzeuge werden spürbar teurer. Laut Öamtc erhöht sich die NoVA für einen VW Sharan Family 1,4 TSI (110 kW, 181 g CO2/km, Nettopreis ca. 28.400 Euro) von rund 3.600 Euro im heurigen Jahr auf über 6.500 Euro im Jahr 2024.

Auch führen die Kritiker an, dass NoVA-freie Nutzfahrzeuge mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb derzeit noch nicht in praxistauglicher Art sowie mit der erforderlichen Tank- bzw. Ladeinfrastruktur zur Verfügung stünden. Zudem seien die Wirkungen der erhöhten Abgabe inpuncto Umweltentlastung zweifelhaft, da ältere Fahrzeuge nun eher noch länger genutzt würden.

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AUTORH.M.
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