Wegen Defiziten in der Umsetzung der Natura 2000 Vorhaben sieht sich Österreich seit 2013 mit einem Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU konfrontiert. Seither steckt Oberösterreich in Verhandlungen mit der EU über die Nachnominierung von zusätzlichen Flächen. In den Jahren 2014 und 2015 wurden insgesamt 20 neue Gebiete von der Landesregierung beschlossen. Die EU-Kommission übermittelte daraufhin vergangenes Jahr abermals eine Mängelliste. Mit der jetzigen Nachnominierung weiterer fünf Gebiete konnte, laut dem für den Naturschutz zuständigen Landesrat Manfred Haimbuchner, der Disput um die Schutzgebiete in Oberösterreich nun beigelegt werden. Die Maßnahmen seien gemeinsam und in Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer gesetzt worden. „Wir haben uns bemüht für Oberösterreich eine zufriedenstellende Lösung zu erreichen und dabei in gutem Einklang mit den Grundeigentümern vorzugehen”, betonte Landeshauptmann Thomas Stelzer heute bei der Pressekonferenz.
Prämie für Grünlandflächen
Die Erhaltung und weitere Verbesserung von Grünlandflächen bedürfe einer entsprechenden extensiven Bewirtschaftung. Stelzer sei bewusst, dass dies für Bäuerinnen und Bauern einen Mehraufwand und Einschränkungen mit sich bringt. Um diesen Aufwand abzugelten schafft das Land Oberösterreich ein Förder- und Prämienmodell für landwirtschaftliche Betriebe, die Flächen gemäß den Bestimmungen der entsprechenden Managementplan-Verordnung bewirtschaften und diese Bewirtschaftung auch dokumentieren.
Die Prämie beträgt 420 Euro pro Hektar und setzt sich wie folgt zusammen:
- Zusätzlicher Aufwand von 10 Stunden je Hektar und Jahr für die schutzgutgerechte Bewirtschaftung von Grünland-Schutzgütern. Der Stundenlohn wird entsprechend dem Kollektivvertragslohn von Landarbeitern mit 22,09 Euro festgelegt. Gerundet ergibt das eine Prämie von 220 Euro pro Hektar jährlich.
- Da diese Flächen erst ab Mitte Juni oder meist noch später gemäht werden dürfen, kann der Aufwuchs witterungsbedingt im Schnitt alle fünf Jahre nicht zur Fütterung von Tieren verwendet werden. In Milchviehbetrieben kann das Mähgut nur mehr der Kompostierung zugeführt werden, was zusätzliche Kosten in Höhe von 1000 Euro verursacht. Daher werden hier Kosten in Höhe von Euro 200,- pro Hektar jährlich in Ansatz gebracht.
Die Prämienbestandteile finden sich aktuell nicht in anderen Förderungsmaßnahmen – mit Ausnahme der ÖPUL-Maßnahme „Regionaler Naturschutzplan“ oder „Monitoring“ oder der ELER-Maßnahme „Natura 2000“ – wieder. Bezieher genannter Maßnahmen sind vom neuen Förderprogramm nicht umfasst. Für Flächen mit Entschädigungsverträgen mit dem Land Oberösterreich wird eine individuelle Prüfung durchgeführt, ob diese Kosten bereits abgegolten sind.
Die Förderung wird als De-Minimis-Beihilfe bewilligt. Das bedeutet, dass durch den Betrieb bei Antragstellung eine Selbsterklärung über allfällige weitere in den letzten drei Jahren erhaltene De-Minimis-Förderungen abzugeben ist. Innerhalb dieses dreijährigen Zeitraumes darf die Summe aller bewilligten Förderungen die Höhe von 15.000 Euro nicht überschreiten.
Laufzeit und Antragstellung
Die Laufzeit der Förderung ist vorerst von 1. Jänner 2019 bis 31. Dezember 2020 angesetzt. Derzeit ist eine Verlängerung maximal bis zum Beginn der neuen ELER-Programmperiode geplant. Anschließend wird eine Integration in das Programm zur Entwicklung des Ländlichen Raums angestrebt.
Details zur Antragstellung sind derzeit noch nicht bekannt. Sobald diese feststehen wird die BauernZeitung darüber berichten.
- Bildquellen -
- Naturschutz ID76821(1): agrarfoto.com