Die Biberpopulation hat sich in Oberösterreich in den vergangenen Jahren stark vermehrt. Aktuell gibt es circa 2200 Biber im Land ob der Enns. Europas größte Nagetiere sind streng geschützt, was die Entfernung von Biberdämmen und die Tötung der Tiere nur in Ausnahmefällen erlaubt.
In Oberösterreich wird derzeit ein pragmatischer Ansatz im Umgang mit der Biberpopulation verfolgt. So ist beispielsweise der Rückbau von einzelnen Biberdämmen erfolgt, um größere Gefährdungen zu verringern. Dennoch steigen laufend die Risiken, die durch den Biber entstehen. Sie gehen weit über landwirtschaftliche Schäden hinaus. „Der Schutzstatus des Bibers birgt für Mensch wie Natur Gefahren. Etwa zeigt sich bei Hochwasserschutzbauten immer wieder, dass genau dort Dämme brechen, wo der Biber lebt. Zudem ist die Haftungsfrage völlig ungeklärt: Wer trägt die Verantwortung, wenn ein Baum, der nachweislich durch Bibernagen umfällt, Personen verletzt oder Sachschäden verursacht“, erklärt der bäuerliche Nationalratsabgeordnete Klaus Lindinger.
Bei einem Lokalaugenschein im Bezirk Eferding zeigte ihm Landwirt Fritz Obermair aus Fraham die Problematik am Beispiel Taxenbacher Bach auf.Dort gibt es löchrige Uferwege durch Unterspülungen aufgrund von Biberdämmen, wodurch Fahrten am Feldweg zunehmend unmöglich werden sowie Überschwemmungen der angrenzenden Felder, die Ernteverluste nach sich ziehen. Diese Mindermengen führen zu strengeren Vorgaben: „Aufgrund der Nährstoffbilanz darf ich im Folgejahr weniger Dünger ausbringen. Dabei wird nicht berücksichtigt, dass dies ausschließlich aufgrund der Überschwemmungen durch die Biberdämme erfolgte. Die sogenannte ,Biber-Prämie‘ entschädigt keineswegs dafür“, so der betroffene Bauer.
Lindinger kritisiert, dass aus dem Naturschutz und Gewässerbereich – die Zuständigkeiten liegen bei Landeshauptmann-Stellvertreter Haimbuchner und Landesrat Kaineder – nach wie vor praktikable Lösungsansätze fehlen: „Landesrätin Langer-Weninger zeigt in ihrem Ressort am Beispiel Wolf vor, wie die Herausforderungen bei stark geschützten Tieren angegangen werden können. Auch für den Wolf gilt die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU. Dennoch sind landesgesetzliche Maßnahmen zum Schutz von Mensch und Tier realisiert worden“, so Lindinger, der ein BiberMonitoring fordert.
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- Lindinger und Obermair: Kienesberger