Wie Arche Noah als Teil des Bündnisses “Keine Patente auf Saatgut!” berichtet, hat das Europäische Patentamt heute, 8. Juni, die Beschwerde gegen ein Patent auf Braugerste (EP2373154) zurückgewiesen. Der gemeinnützige Verein hatte zusammen mit Partnern Einspruch gegen das von Carlsberg Breweries A/S und Heineken Supply Chain B.V. angemeldete Patent erhoben.

„Das ist ein schlechter Tag für Brauereien und die Gerstenzucht, weil ein Patent bestätigt wurde, das gar nicht erst hätte erteilt werden dürfen. Derartige Patente beeinträchtigen die Vielfalt auf dem Acker, den Fortschritt in der Züchtung und die Interessen der VerbraucherInnen“, so Christoph Then vom Bündnis “Keine Patente auf Saatgut!” „In der Folge hat es das Europäische Patentamt versäumt, ähnlichen Patenten einen wirkungsvollen Riegel vorzuschieben. Es wird also in Zukunft noch mehr Patente auf Gerste und Bier geben.“ Der Carlsberg-Konzern hat laut dem Bündnis bereits rund ein Dutzend ähnlicher Patente angemeldet. Zu diesem Zweck werde das Erbgut der Gerste systematisch nach genetischen Variationen durchsucht, die nützlich sein könnten. Vier Patente seien vom Europäischen Patentamt bisher erteilt worden, gegen drei sei Einsprüche eingelegt worden. 

Konkret geht es bei den nun bestätigtem Patent um deutlich reduzierte Gehalte an Dimethylsulfid (DMS) und/oder seinem Vorläufer S-Methyl-L-Methionin (SMM). Darüber hinaus bezieht sich die Erfindung laut Patentschrift auch “auf Verfahren zur Herstellung der oben genannten Getränke – und auch auf Gerstenpflanzen, die bei der Herstellung solcher Getränke nützlich sind, sowie auf andere pflanzliche Produkte, die aus diesen Pflanzen hergestellt werden.” 

“Keine Patente auf Saatgut!” fordert schon länger klare Vorgaben von der Politik: Obwohl die europäischen Patentgesetze es verbieten würden, konventionell gezüchtete Pflanzen und Tier als “Erfindung” zu beanspruchen, gäbe es zahlreiche Schlupflöcher, die geschlossen werden müssten. So müsse in Zukunft klar zwischen zufälligen Mutationen und gentechnischen Anwendungen unterschieden werden.  Solange diese Fragen nicht geklärt seien, fordert “Keine Patente auf Saatgut!” ein Moratorium für weitere Patenterteilungen im Bereich der Züchtung. Eine entsprechende Petition sei bereits von rund 200.000 UnterstützerInnen unterschrieben worden.

Patente erschweren Züchtungsarbeit

Das Beispiel eines Gerstenzüchters, das diese Woche bekannt wurde, zeigt, wie Patente auf Saatgut die Züchtung neuer Sorten behindern und diese auch blockieren können. Dabei muss nicht einmal tatsächlich eine Patentverletzung vorliegen. Der Grund: Die technischen und rechtlichen Unsicherheiten, die mit derartigen Patentanträgen einhergehen, sind für viele Züchter eine zu hohe Hürde.  „Nachdem wir über 20 Jahre mit Gerstenpflanzen gezüchtet hatten, mussten wir kurz vor der Registrierung unserer neuen Sorte feststellen, dass Carlsberg eine Gerste mit ähnlichen Eigenschaften zum Patent angemeldet hatte“, beschreibt der ökologische Züchter Dr. Karl-Josef Müller von Cultivari. „Wir hätten damit nicht nur die Gebühren für die Registrierung der eigenen Sorte bezahlen müssen, sondern es drohten auch erhebliche Kosten für unerwartete rechtliche Fragen. Das ist für uns schlichtweg nicht finanzierbar.“ In diesem Fall hatte Cultivari Glück: Der fragwürdige Patentantrag von Carlsberg  (WO2019134962) gilt seit kurzem als zurückgezogen. Cultivari hat sich deswegen dazu entschlossen, die neue Sorte zur Zulassung zu bringen.

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  • Gerste Ernte J 17 ID47234 Kopie: agrarfoto.com
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