Katastrophenbeihilfe für Privatpersonen

Das Land Niederösterreich unterstützt vom Hochwasser Betroffene mit Mitteln aus dem Katastrophenfonds. Dafür ist ein formloser Antrag bei der Gemeinde notwendig.

Die Aufräumarbeiten in Niederösterreich sind bereits in vollem Gange.

In den kommenden Tagen werden nach oder noch während der Aufräumarbeiten die ersten Schadenskommissionen bei den Gemeinden ihre Tätigkeit beginnen, um eine rasche Auszahlung aus dem Katastrophenfonds zu gewährleisten.
Das Land Niederösterreich gewährt physischen und juristischen Personen eine finanzielle Hilfe zur Behebung von Schäden, die durch Hochwasser und Erdrutsch entstanden sind. Gefördert werden durch solche Ereignisse verursachte Schäden im Vermögen physischer und juristischer Personen mit Ausnahme der Gebietskörperschaften.
Die Schäden sind sofort formlos bei jener Gemeinde, in deren Gemeindegebiet der Schaden eingetreten ist, zu melden. Die örtlich zuständige Gemeinde wird die erforderlichen weiteren Schritte veranlassen.
Die Gebietsbauämter sind als Sachverständige jeden-falls für die Bewertung von Schäden an Gebäuden und Inventar und bei einer Schadenshöhe von vermutlich über 20.000 Euro tätig und hinsichtlich der Richtpreise und Vorgangsweise auf aktuellem Stand. Bis zu 20 Prozent der Schadenssumme werden erstattet. Die Auszahlung der Beihilfe erfolgt direkt auf das Girokonto der Geschädigten bzw. des Geschädigten.

Versicherung kontaktieren

Wer über eine Eigenheimversicherung verfügt, kann Schäden von der Versicherung abgelten lassen. Oft sind die Summen fürs Eigenheim allerdings auf 10.000 Euro begrenzt. Allerdings können sich die Modalitäten je nach Vertrag und Versicherung stark unterscheiden.
Bei Schäden in Mietwohnungen, zum Beispiel an Dach, Fassade, Fenstern, oder Gemeinschaftsanlagen sind Vermieterinnen und Vermieter in der Pflicht.
https://www.noel.gv.at

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AUTORRed. JST
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