Die Nutzung von Biodiversitätsflächen zu Futterzwecken ist mit Einschränkungen erlaubt. Zuletzt gemeldet wurde: Bei Futtermangel wegen Trockenheit ist auch eine Vorverlegung des Schnittzeitpunkts auf solchen Flächen im Grünland möglich.
Die anhaltende Trockenheit hat in manchen Regionen Österreichs mittlerweile dramatische Auswirkungen auf die Landwirtschaft. Das Niederschlagsdefizit beträgt heuer im langjährigen Vergleich bis zu 60 Prozent.
Auf vielen Feldern und Wiesen verkümmern infolge eines markanten Niederschlagsdefizits, fehlender Winterfeuchte oder trotz etwas Regens in den vergangenen Tagen generell extrem ungünstiger Niederschlagsverteilung die Pflanzen. Auf Viehbetrieben wird das Raufutter knapp. Eine vorzeitige Nutzung von Brache- oder Biodiversitätsflächen im Acker- und Grünland ist jedoch nur mit Zustimmung der Europäischen Kommission erlaubt. Und die gibt es bis dato nicht.
Dennoch gibt es Möglichkeiten zur Nutzung von Flächen, auch ohne eine solche Ausnahmeregelung. Die Regelungen bei den Direktzahlungen sowie die Gestaltung der Biodiversitäts-Auflagen, kurz DIV, im Umweltprogramm ÖPUL lassen grundsätzlich Möglichkeiten zur Nutzung bestimmter Flächen zu, nämlich bis zu maximal 50 Prozent, etwa bei überbetrieblicher Nutzung. Dazu bedarf es keiner Ausnahmen.
So kann die Hälfte der Ackerbiodiversitätsflächen bei „Umweltgerechter und biodiversitätsfördernder Bewirtschaftung, kurz UBB-Teilnahme, jederzeit flexibel genutzt werden. Betriebe mit mehr als 15 Hektar Acker ohne UBB-Teilnahme müssen verpflichtend ökologische Vorrangflächen anlegen. Diese kann mit unterschiedlichen Maßnahmen wie Brachen, Leguminosen oder Begrünungen erfüllt werden. Bei optimaler Beantragung können sich zusätzliche Futterquellen ergeben, heißt es dazu auch aus den Landwirtschaftskammern. Auch sei die Futterweitergabe von solchen Flächen überbetrieblich zulässig.
Generell zu berücksichtigen sei, dass Biodiversitätsflächen oder Brachen meist auf schlechteren Standorten angelegt werden, meist nur 5 Prozent der betrieblichen Fläche ausmachen und auch auf solchen Flächen nur äußerst geringe Erträge mit nur geringem Futterwert erzielt werden. Die LK Niederösterreich etwa teilt dazu mit: Greening-Betriebe haben mit der Beantragung im MFA die Möglichkeit, Flächen zur Futternutzung einzuplanen. Auch sind nach dem MFA Ummeldungen als Kompensationen möglich. Und UBB-Betriebe können statt „Grünbrache DIV“ auch „Klee bzw. Sonstiges Feldfutter DIV“ beantragen, womit die Nutzung zulässig ist.
Welche Auflagen im Detail zu beachten sind, wie die Beantragung erfolgen kann und welche Nutzungsmöglichkeiten sich daraus ergeben können, darüber informieren die Berater der Landwirtschaftskammern.
Zuletzt gemeldet wurde: Bei Futtermangel wegen Trockenheit ist nun auch eine Vorverlegung des Schnittzeitpunkts auf Biodiversitätsflächen im Grünland möglich. Die LK Österreich teilt dazu mit: „Grundsätzlich ist die erste Mahd von ÖPUL-DIV-Grünlandflächen frühestens mit der zweiten Mahd vergleichbarer Schläge, allerfrühestens ab 1. Juni zulässig. Heuer kann die erste Mahd dieser DIV-Flächen auf Basis der Möglichkeit zur Schnittzeitpunktvorverlegung vorzeitig erfolgen. Ist daher die zweite Mahd auf vergleichbaren Schlägen des Betriebes durch die frühere Entwicklung vor dem 1. Juni möglich, können auch DIV-Flächen mitgenutzt werden. Das Ausmaß der Vorverlegung ist auf der Homepage mahdzeitpunkt.at einsehbar und zwischen acht und fünf Tagen möglich.“
Auch eine Futtermittel-Plattform wurde längst geschaffen. Landwirte können sich so gegenseitig unterstützen und dringend benötigte Futtermittel verfügbar machen. Durch gegenseitige Hilfe kann die Raufutterknappheit auch unbürokratisch entschärft werden. Indem etwa Ackerbaubetriebe, die selbst keine Raufutter verzehrenden Tiere haben, ihren Vieh haltenden Berufskollegen das Mähgut oder die Fläche zum Mähen zur Verfügung stellen. Die Plattform ist auf www.lko.at abrufbar.
Und noch etwas können Bauern selber tun, nämlich für die eigene Absicherung gegen Dürreschäden Vorkehrungen treffen. Durch Versicherungslösungen, welche auch Schäden aufgrund von Trockenheit abdecken, etwa die Dürreindexversicherung. Die
Prämien werden von der öffentlichen Hand großzügig unterstützt
Bernhard Weber