Infos und Mustervereinbarungen zur Kurzarbeit

Der Österreichische Landarbeiterkammertag (ÖLAKT) bietet aktuelle Infos zum neuen Corona-Kurzarbeitsmodell.

Das Modell der Kurzarbeit wurde angesichts der derzeitigen Ausnahmesituation überarbeitet und im Zuge des COVID-19 Gesetzes, welches am 15. März 2020 im Parlament beschlossen wurde, umgesetzt. Das Ziel des neuen Modells wird sein, möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten. Welche wichtigen Schritte hierbei zu beachten sind, hat der ÖLAKT versucht zu beantworten.

Was ist das neue „Corona Kurzarbeitsmodell“?
Das Kurzarbeitsmodell basiert auf einer sozialpartnerschaftlich erstellten Mustervereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit. Besteht ein Betriebsrat, erfolgt der Abschluss als Betriebsvereinbarung, ansonsten durch schriftliche Einzelvereinbarung. Es soll ausschließlich die Mustervereinbarung verwendet werden. Diese sieht vor, das vor bzw. zu Beginn der Kurzarbeit zuerst Zeitausgleichguthaben und noch offener Urlaub aus Vorjahren zu verbrauchen ist. Danach erhalten die Arbeitnehmer ein nur geringfügig reduziertes existenzsicherndes laufendes Entgelt sowie eine befristete Jobgarantie, der Arbeitgeber dafür einen fast vollständigen Ersatz der Kosten durch das AMS. 
Im Anschluss an die Kurzarbeit folgt seitens des Arbeitgebers eine Behaltefrist von 1 Monat.

Wer beantragt Kurzarbeit, wer ist die zuständige Behörde?
Der Arbeitgeber muss beim AMS einen Antrag (auch online möglich) auf Kurzarbeit stellen. In Anbetracht der Notsituation entfällt die Verständigungsfrist von 6 Wochen. Ein schneller Zugang zur Kurzarbeit soll hiermit gewährleistet sein, um möglichst viele Arbeitsplätze zu sichern.

Wer schließt eine Vereinbarung zur Kurzarbeit?
In Betrieben mit Betriebsrat vereinbaren Arbeitgeber und Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung, in jenen ohne Betriebsrat kommt es zu einer Einzelvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Beides erfolgt schriftlich und beinhaltet sowohl die Dauer und das Ausmaß der Kurzarbeit als auch die Begründung, warum es einer solchen bedarf.
Im Lichte der Besonderheit dieses Modelles sind die getroffenen Kurzarbeitsvereinbarungen von den jeweiligen Sozialpartnern zu genehmigen. Das bedeutet, dass diese Vereinbarungen über das AMS den jeweiligen zuständigen Interessenvertretungen der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite vorzulegen und diese binnen 48 Stunden wechselseitig zu unterzeichnen ist.

Wieviel Entgelt bekomme ich als Arbeitnehmer?  
Es wird ein Teil des Nettoentgelts ersetzt, sog. Nettoentgeltersatz, welcher sich nach der Einkommenshöhe vor der Kurzarbeit bemisst.

Bruttomonatsgehalt-/lohn über EUR 2.685 -> 80% Nettoersatz

Bruttomonatsgehalt-/lohn von EUR 2.685 bis EUR 1.700 -> 85% Nettoersatz

Bruttomonatsgehalt-/lohn bis EUR 1.700 -> 90% Nettoersatz

Beispiel:
Ein Arbeitnehmer erhält ein Bruttoentgelt iHv. € 2.000 (netto € 1.500). Die Arbeitszeit wird um 50% verringert. Während der Kurzarbeit erhält der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber netto € 1.275 (= Nettoentgeltgarantie im Ausmaß von 85%), brutto in etwa € 1.585. 
Die € 1.585 sind um € 585 mehr als 50% der Arbeitszeit (50% von brutto EUR 2.000 = EUR 1.000). Dem Arbeitgeber werden vom AMS die Mehrkosten iHv. EUR 585 ersetzt.

Welche Möglichkeiten der Arbeitszeitreduktion gibt es?
Zwischen 10% und 90%, fallweise um 100%, kann die Arbeitszeit gemindert werden.

Muss ich auch Zwangsurlaub ohne Kurzarbeit akzeptieren?
Nein! Das Kurzarbeitsmodell sichert Arbeitsplatz und Existenz, weshalb der Beitrag der Arbeitnehmer in Form einer Zustimmung zum Abbau der Zeitguthaben und zum Aufbrauchen alten Urlaubs angemessen ist. Ohne dieses Gesamtpaket sollten Arbeitnehmer keine krisenbedingten Ausfälle durch ihren Urlaub auffangen, weil ihnen damit das klassische Arbeitgeberrisiko aufgelastet wird und nachher trotzdem der Job verlorengeht. Wenn der Arbeitgeber ohne klare Perspektive für das Dienstverhältnis Arbeitnehmer nach Hause schickt/schicken muss, dann stellt dies mangels anderer Vereinbarung eine bezahlte Dienstfreistellung dar.

Kann ich während der Kurzarbeit gekündigt werden?
Während dieser Zeit darf das Dienstverhältnis ohne Zustimmung des AMS nicht gekündigt werden.

Mustervereinbarungen stehen auf der Homepage des Landarbeiterkammertages bereit: https://www.landarbeiterkammer.at

- Bildquellen -

  • Coronavirus Und Kurzarbeit Konzeptbild: Sonja Birkelbach – stock.adobe.com
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