In der Bio-Schafhaltung sind neue Regelungen zu beachten

Ein Schafstall mit Zugang zu Weideland während der Weidezeit

Nach Inkrafttreten der EU-Bio-Verordnung 2020/464 sind einige neue Regelungen für die Bio-Tierhaltung entstanden. In der 3. Auflage der ÖKL-Broschüre „Stallbau für die Biotierhaltung” für Schafe wurden diese berücksichtigt. Hier ein Blick auf die wichtigsten Änderungen.

Um die Wirtschaftlichkeit zu sichern, sind strategische Über-
legungen vor allem bei Investitionen für Gebäude und Technik von Bedeutung. Erst entsprechende Produktionstechnik, geringe Fixkostenbelastung durch geschickten Stallbau und passende Maschinenkosten stellen die Grundlage für ein entsprechendes Arbeitseinkommen dar. Andererseits sind stets auch die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen durch entsprechende Maßnahmen umzusetzen und arteigenes Verhalten der Tiere zu ermöglichen. Denn Letzteres ist die Grundvoraussetzung für Wohlbefinden, Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Tiere.

Schafe sind ausgesprochene Herden- und Weidetiere. Dementsprechend wird für die Bio-Schafhaltung ein ständiger Zugang zu Freigelände verlangt; außerdem muss während der Weidezeit Zugang zu Weideland gegeben sein, wann immer die Umstände dies gestatten. Umstände, die den täglichen Weidegang zwischenzeitlich nicht gestatten, sind extreme Witterungsbedingungen, jahreszeitliche Bedingungen oder der Zustand des Bodens bzw. unionsrechtliche Einschränkungen im Seuchenfall. Aus veterinärmedizinischen Gründen ist zudem eine zeitlich begrenzte Einschränkung des Weidezugangs beziehungsweise eine Abweichung vom Zugang zu Freigelände möglich.

Üblich: Ständiger Zugang zur Außenfläche

Konkret kommen nach einem Erlass des Gesundheitsministeriums mit dem Titel „Freigelände und Weidezugang ab 2022“ für die Bio-Schafhaltung drei verschiedene Haltungsformen A, B und D infrage. Es wird empfohlen, zusätzlich zur Weide einen großzügigen Auslauf anzubieten. Diese gängige Variante wird − wie bei der Rinderhaltung − als „Haltungsform A“ (Laufstall mit Auslauf) bezeichnet. Der Auslauf muss für die Tiere ständig zugänglich sein sowie die vorgegebene Mindestauslauffläche (für ein Mutterschaf ohne Lamm: 2,5 m²) bieten und es müssen mindestens 50 Prozent dieser Mindestauslauffläche (in niederschlagsreichen Gebieten mindestens 25 %) ohne Überdachung sein.

Ist die Außenfläche in einem Offenfrontstall oder innerhalb eines mehrhäusigen Außenklimastalls integriert und somit keine eindeutige räumliche Trennung zwischen Stall und Auslauf möglich, muss die Gesamtfläche aus der geforderten Mindeststallfläche und der Mindestaußenfläche eingehalten werden (für ein Mutterschaf ohne Lamm: 1,5 m² plus 2,5 m², also 4 m²).

Bei der „Haltungsform A“ ist ein Optimum an Weide je nach regionaltypischer Praxis erforderlich. Das bedeutet, dass Weidezugang wann immer möglich anzubieten ist, wobei laut Erlass der „Bewegungsaspekt“ mitunter im Vordergrund stehen kann.

Maximum an Weide, wenn kein Auslauf

Unter die „Haltungsform B“ fallen Laufställe als Winterstallungen ohne Auslauf; mit „Haltungsform D“ wird die Freilandhaltung mit Unterständen zum Schutz vor Extremwetter bezeichnet. In beiden Fällen ist ein „Maximum an Weide“ während der Weidezeit wann immer möglich erforderlich, wobei die Weide sowohl für die Fütterung als auch für die Bewegung der Tiere relevant ist.

Freie Sicht

Grundsätzlich sollte ein Auslauf bzw. eine Außenfläche für die Tiere eine größtmögliche freie Sicht auf die Umgebung zulassen, sodass dem Charakter eines Freigeländes gemäß Bio-Verordnung weitgehend entsprochen wird. Bei offenen Seiten muss auch ein größtmöglicher Abstand zu anschließenden Gebäuden bzw. Wänden eingehalten werden, um den Tieren freie Sicht auf die Umgebung zu bieten. Im Ausnahmefall bei beengter Hoflage ist ein Mindestabstand von drei Metern zulässig.

Investitionsförderung

Für eine Investitionsförderung nach „Besonders tierfreundlicher Haltung“ muss jedenfalls ein Auslauf (bzw. eine integrierte Außenfläche) mit befestigten Bereichen und einer Außenseitenbegrenzung, die im Ausmaß von mindestens 50 Prozent der Summe aller Außenseiten des Auslaufs (1 x Länge + 2 x Breite) offen gestaltet ist, angeboten werden. Zu beachten sind unter anderem auch die vereinzelt höheren Mindestabmessungen in den Standards für die Förderung.

LANDTECHNISCHE SCHRIFT 234: Die Schrift „Stallbau für die Biotierhaltung – Schafe“, 3. Auflage 2023, erklärt die Grundlagen des Tierverhaltens und gibt Empfehlungen für die jeweiligen Funktionsbereiche. Im Kapitel Planungsdaten ist die aktuelle Rechtslage mit sämtlichen wichtigen Baumaßen tabellarisch zusammengefasst. In der LTS 234 werden viele Fotos, Skizzen und Planungsbeispiele gezeigt. Die ÖKL-Broschüre mit 48 Seiten entstand mit Unterstützung von EU, Bund sowie Ländern und ist zum Preis von 16 Euro erhältlich: https://oekl.at/publikationen/lts/lts234/

- Bildquellen -

  • Stall mit Weide: ÖKL
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AUTORDI Dieter Kreuzhuber arbeitet für das ÖKL
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