Am Mittwoch hat die Bundesregierung im Ministerrat entschieden, dass die Impfpflicht gegen das Coronavirus ausgesetzt wird. Als Begründung nennt Verfassungsministerin Karoline Edtstadler die Einschätzung der unabhängigen Expertenkommission, die Impfpflicht sei bei der vorherrschenden Omikron-Variante „nicht verhältnismäßig“.

Der Stufenplan der Regierung hatte vorgesehen, dass Ungeimpfte ab dem 15. März gestraft werden sollen. Nun soll in drei Monaten neu über die Ende Jänner im Nationalrat beschlossene Impflicht entschieden werden, erklärte der neue Gesundheitsminister Johannes Rauch. Die Entscheidung der Regierung beruht auf dem neuesten Bericht einer Fachleutekommission, bestehend aus den beiden Medizinern Herwig Kollaritsch und Eva Schernhammer sowie dem Staats- und Medizinrechtler Karl Stöger und der Rechtsexpertin Christiane Wendehorst. „Verfassungsmäßigkeit“ und „wissenschaftliche Evidenz“ seien Grundlagen der Entscheidung, so Rauch.

Das Ergebnis des Kommissionsberichts in aller Kürze: Nach den bisherigen Erfahrungen mit SARS-CoV-2 sei es als sehr wahrscheinlich anzusehen, dass im Herbst eine neue, möglicherweise massive Infektionswelle droht. Selbst wenn die Pathogenität der dann dominierenden Varianten jene der Omikron-Varianten nicht übersteigen sollte, könnte das Virus auf eine Bevölkerung treffen, deren Immunität massiv abgenommen hat und damit zu merklich höherer Krankheitslast führen als die Omikron-Varianten im Ende März zu Ende gehenden Winter 2021/22. Wenn bis dahin keine Vorkehrungen getroffen werden. 

Das im Bundeskanzleramt angesiedelte Expertenquartett soll nun weiterhin evaluieren, ob die Umsetzung der Impfpflicht aus rechtlicher sowie medizinischer Sicht zielführend und gerechtfertigt ist. Eine sofortige Impfpflicht sei dennoch „nicht erforderlich“, sagte Gesundheitsminister Rauch, keine 24 Stunden nach seinem Amtsantritt. Allerdings appellierte er an die Österreicherinnen und Österreicher, sich jedenfalls impfen zu lassen.

Die Impfpflicht sei „prinzipiell weiterhin sinnvoll“ und ein zentrales Element zur Bewältigung der Pandemie. Im Wortlaut heißt es im Bericht der vier Fachleute: „Die grundsätzliche Impfpflicht als probates Mittel zur Sicherstellung einer hohen Durchimpfungsrate ist prinzipiell weiterhin sinnvoll, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden.“

Für Karoline Edtstadler ist damit „nicht das letzte Kapitel in Sachen Impfpflicht“ geschrieben worden: „Genau wie das Virus sehr beweglich ist, müssen wir flexibel und anpassungsfähig sein.“ Das Gesetz zur Impfpflicht bleibe daher quasi im Hintergrund bestehen. „Denn wir wissen nicht, was das Virus noch mit uns vorhat“, so die Verfassungsministerin.

Eine erneute Evaluierung erfolgt mit dem nächsten Bericht der Kommission, vorgesehen für Mai – oder bereits davor, wenn epidemiologisch notwendig, hieß es im Kanzleramt.

Bernhard Weber

 

 

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  • Pressefoyer Ministerrat: FOTO: BKA/Christopher Dunkler
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