Der Nationalrat hat sich am Mittwoch, den 30. Jänner, mit einer Zweidrittelmehrheit für eine Weiterführung der heimischen Holzkraftwerke ausgesprochen. Die neue Regelung soll Betreibern von Biomasse-Anlagen ermöglichen, einen neuen Antrag zu stellen, wenn ihr Einspeisetarif in den Jahren 2017 bis 2019 ausgelaufen ist bzw. auslaufen wird. Diese Maßnahme soll den Zeitraum bis zum Inkrafttreten des neuen Erneuerbaren Ausbau Gesetzes (EAG) im Jahr 2020 überbrücken. Die notwendige Zweidrittelmehrheit für den von ÖVP und FPÖ eingebrachten Antrag wurde durch die Neos und freie Abgeordnete erreicht. Die Gesetzesänderung muss allerdings noch den Bundesrat passieren. Das könnte die SPÖ verhindern, da ohne die Stimmen der SPÖ-Bundesräte die notwendige Zweidrittelmehrheit nicht erreicht werden kann. Die nächste Sitzung des Bundesrats findet am 14. Februar statt. Die Kosten des aktuellen Vorschlags würden sich laut Landwirtschaftsministerium auf rund 50 Mio. Euro jährlich belaufen, je nachdem, wie viele Anlagen einen Antrag auf Nachfolgetarif stellen werden, und wie sich der Marktpreis entwickelt.
Kostenbefreiung für sozial schwache Haushalte
Neben dem Erhalt der Biomasse-Anlagen betrifft der Nationalratsbeschluss auch sozial schwache Haushalte. Diese sollen von der Finanzierung des Ökostroms erstmals ausgenommen werden. „Jeder sozial schwache Haushalt erspart sich hier 20 Euro im Jahr“, erklärte Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger. Franz Titschenbacher, Präsident des Österreichischen Biomasse-Verbandes, betonte, dass mit dem Beschluss einer Übergangslösung für Holzkraftwerke ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung 100 Prozent (%) erneuerbare Stromproduktion und grüne Fernwärme gelingen könnte. Ohne Holzkraftwerke würden etwa 20 % der Ökostromproduktion und mehr als 40 % der erneuerbaren Fernwärme ausfallen, was eine Erhöhung der Treibhausgasemissionen Österreichs um etwa drei Millionen Tonnen zur Folge hätte.
Die Weiterentwicklung und laufende Modernisierung des Anlagenparks benötige laut Titschenbacher stabile Rahmenbedingungen sowie ausreichende Tarifhöhen und realisierbare Effizienzkriterien. Wie viele Anlagen bis zum Inkrafttreten des Erneuerbaren Ausbau Gesetzes erhalten werden können, hänge nun maßgeblich von der Ausgestaltung der notwendigen Verordnungen ab. Fest stünde aber, dass bei einem Wegfall einer relevanten Anzahl von Anlagen das Verfehlen der österreichischen Energie- und Klimaziele drohe, erklärte Titschenbacher.
Leistung der heimischen Holzkraftwerke:
• Rund 130 Holzkraftwerke sind über das gesamte Bundesgebiet verteilt und meist in Industriestandorte oder Fernwärmenetze eingebunden.
• Holzkraftwerke sind für die Wärmewende doppelt wirksam. Sie erzeugen auch im Winter Strom, wenn Wasserkraft und Photovoltaik witterungsbedingt weniger Energie bereitstellen können.
• In der Forstwirtschaft ermöglichen sie die Verwertung von niederwertigen Holzsortimenten, wie sie bei Windwürfen, Käferbefall oder Waldpflegemaßnahmen verstärkt anfallen.
• Holzkraftwerke sichern 6400 Arbeitsplätze und produzieren 20 % des heimischen Ökostroms und mehr als 40 % der erneuerbaren Fernwärme.
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- Biomasse Heizwerk 2 ID33747(1): Agrarfoto.com