
Beraterinnen und externe Kontrollstellen geschult

Sechs Kriterien zum “Gutes vom Bauernhof”-Betrieb
Basis für alle “Gutes vom Bauernhof”-Betriebe sind die gesetzlichen Grundvoraussetzungen. In weiterer Folge bewertet die externe Kontrollstelle die Urproduktion sowie – falls vorhanden – die Be- und Verarbeitung am Betrieb. Der Trend zu Qualität, Regionalität, Echtheit und Frische ist ungebrochen. Daher schreibt die Richtlinie überwiegend eigene Rohstoffe, regelmäßige Aus- und Weiterbildung, die Ausrichtung auf Konsumentenwünsche und die Beachtung der Qualität bei der Herstellung vor. Bei Be- und Verarbeitungsprodukten wird auf die fachgerechte und sorgfältige Be- und Verarbeitung sowie ebenfalls auf die Produktqualität Wert gelegt. Da jeder Betrieb mit seiner Produktion und seinem Produktsortiment einzigartig ist, war der Erfahrungsaustausch für die TeilnehmerInnen sehr wertvoll.
Höfkäserei Schmiedbauer: ein Vorzeigebetrieb
Beim Betriebsrundgang am Betrieb der Familie Oberascher konnten die TeilnehmerInnen ihr Wissen vertiefen und anhand des Praxisbeispiels die “Gutes vom Bauernhof”-Richtlinien anwenden. Nach der Betriebsbewertung war klar, dass es sich bei diesem Betrieb um einen Vorzeigebetrieb handelt, der in Zukunft mit Stolz die Marke “Gutes vom Bauernhof” in Salzburg tragen kann.
Ansprechpartner in den Bundesländern:
Salzburg: Günther Kronberger, Landesverein der Salzburger Direktvermarkter, 0664/4006686 oder
info@salzburger-direktvermarkter.at
Vorarlberg: Elisabeth Zeiner, Verein vom Ländle Bur – Vereinigung der Vorarlberger bäuerlichen Direktvermarkter, 05574/400-703 oder elisabeth.zeiner@lk-vbg.at
Weitere Informationen zum Qualitätsprogramm “Gutes vom Bauernhof”
Weitere Informationen zum Qualitätsprogramm “Gutes vom Bauernhof” finden Sie unter: www.gutesvombauernhof.at