Frauen, die nur teilweise oder gar nicht pensionsversichert sind, leben in den meisten Fällen auf kleinen bis mittelgroßen Betrieben. Die Gründe sind banal: Der finanzielle Aufwand für eine Pensionsversicherung der Frau ist oft zu hoch. Eine weitere Ursache sind auch oft die Versicherungszeiten: Vielfach sind Frauen nur als Teilzeitkraft gemeldet, denn die restliche Zeit arbeiten sie im Haushalt oder betreuen die Kinder oder die pflegebedürftigen Eltern.
Einheitswert als Basis
So könne es nicht weiter gehen, sagt die Bundesbäuerin Irene Neumann-Hartberger im Gespräch mit der BauernZeitung. Und betont zudem, wie wichtig es sei, sich als Bäuerin frühzeitig um eine Pensionsversicherung zu kümmern. Ein weiterer Grund seien auch die Einheitswerte der landwirtschaftlichen Betriebe. Der Einheitswert errechnet sich bekanntlich aus der durchschnittlichen Ertragsfähigkeit des Betriebes. Theresia Meier von der Sozialversicherung für Selbstständige (SVS): „Je höher der Einheitswert, desto höher die soziale Einzahlung und desto höher fällt auch die Pensionsauszahlung aus.“
Blick nach Salzburg
2023 besuchten Maria Naynar und Anna Schiefer von der Österreichischen Berg- und Kleinbäuer_innen Vereinigung (ÖBV) Bäuerinnen im Pongau und Lungau auf ihren Höfen. In den Gesprächen haben die Landwirtinnen immer wieder auch die mangelnde soziale Absicherung thematisiert. „Es braucht Bewusstsein, Finanzbildung und eine frühzeitige Vorsorge“, erklärt Naynar im Gespräch mit der BauernZeitung.
Ausschlaggebend für eine finanzielle Auseinandersetzung sind oftmals eine Hofübernahme oder das erste Kind. Mit finanziellen Problemen zu kämpfen, haben die Bäuerinnen oft erst nach einem unerwarteten Todesfall, einer Scheidung oder durch Ausbruch einer Krankheit.
„Das soll sich ändern“, sagen Naynar und Schiefer. Bäuerinnen sollen sich deshalb nicht davor scheuen, Beratungsstellen aufzusuchen oder auch eine selbstständige Altersvorsorge anzulegen. Schriftliche Verträge seien oftmals auch der erste Schritt zur finanziellen Unabhängigkeit vom Ehepartner und damit zur eigenen sozialen Absicherung, betonen sie.
Erst seit 1992 haben Bäuerinnen in Österreich Anspruch auf eine Pension. Das heißt, die davor gearbeiteten Jahre werden nicht mitgezählt, da keine dafür vorgesehenen Beiträge eingezahlt wurden. Ältere Frauen bekommen deshalb eine viel geringere Pension als ihre jüngeren Nachfolgerinnen. Dieses Ungleichgewicht werde sich in den kommenden Jahren aber verbessern. Auch können sich ältere Bäuerinnen mit nur geringem Pensionsanspruch die Pension mit ihrem Ehemann teilen. Nach einem Übereinkommen zwischen Ehefrau und Ehemann kann die SVS eine Auszahlung auf beide Konten durchführen.
„Die Pension ist eine Versicherungsleistung“
Die Arbeitsgemeinschaft der Bäuerinnen und die SVS wollen das Thema Pensionsvorsorge jedenfalls verstärkt propagieren: Je früher die Einzahlung, desto höher die Pensionsleitung. Theresia Meier: „Die Pension ist keine Sozialleistung, sondern eine Versicherungsleistung.“ Wer jedoch keine Sozialabgaben leiste, bekomme auch keine Pension ausbezahlt.
Die Bundesbäuerin bekräftigt: „Mir ist es wichtig, für die rechtliche Absicherung der Bäuerinnen zu sensibilisieren und auf die soziale Absicherung aufmerksam zu machen.“ Ihr Appell lautet daher: „Jede Frau sollte sich über ihre Rechte und Pflichten informieren“.
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