Existenzgründungsbeihilfe: Lösung für Härtefälle

 ©Agrarfoto.com
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Dafür gibt es nun eine Lösung, wie in einem Erlass des Landwirtschaftsministeriums bekannt gegeben wurde. Die betroffenen Fälle (insgesamt 27 in OÖ) werden neu behandelt:

  •  Kurzfristige Meldung als Betriebsinhaber: Anträge auf Zahlung für Junglandwirte wurden abgelehnt, wenn der Antragsteller in der Vergangenheit bereits einmal (kurzfristig) als Betriebsinhaber gemäö Invekos bei der AMA gemeldet war. Als Zeitpunkt der ersten Niederlassung wurde nämlich das Wirksamkeitsdatum im Formular “Bewirtschafterwechsel” (unabhängig von der Dauer der Betriebsführung) herangezogen. Nun wurde klargestellt, dass es sich bei kurzfristiger Betriebsführung um keine Erstniederlassung handelt.
  • Pacht von Onkel oder Tante: Die mangelnde Förderfähigkeit der Familienpacht wurde laut Landwirtschaftsministerium von einigen potentiellen Förderwerbern falsch interpretiert, nämlich dahingehend, dass die Pacht von der ers-ten Seitenlinie, also Onkel oder Tante, auch als Familienpacht und damit als nicht förderfähig angesehen und somit kein Antrag gestellt wurde. Bei nunmehriger Antragstellung mussten solche Anträge wegen Fristversäumnis abgelehnt werden. Diese Härtefälle werden nun einer Lösung zugeführt: Förderwerber, die sich vor dem 8. 4. 2014 erstmalig auf einem Be-trieb, der durch Pacht zwischen Verwandten in ers- ter Seitenlinie (ausschlieölich Onkel und Tante) erworben wurde, niedergelassen haben, müssen einen Förderantrag innerhalb eines Jahres ab dem Erlass (also ab 5. 10. 2016) stellen. Soweit sich die Bestim- mungen auf das Datum der ersten Niederlassung beziehen, gilt für solche Förderwerber anstatt dieses Datums das Datum des Erlasses.

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