Die Erleichterung in der Land- und Forstwirtschaft war zum Monatsanfang groß, als die EU-Kommission dem Druck diverser Branchenverbände quer durch Europa nachgab und eine Verschiebung der EUDR um ein Jahr ankündigte. Diese sei notwendig, um „eine ordnungsgemäße und wirksame Umsetzung zu gewährleisten“, wurde mitgeteilt. Bekanntlich wäre die im Juni 2023 beschlossene Verordnung, die Europas Beitrag zur globalen Waldzerstörung reduzieren soll, spätestens mit Jahreswechsel umzusetzen gewesen.
Beratungen in Ausschüssen entfallen
Damit die verlängerte Übergangsfrist auch schlagend wird, bedarf es auch der Zustimmung des EU-Parlaments. Bei dessen Zusammentreffen in Straßburg am Mittwoch wurde für die Causa zunächst ein Eilverfahren beschlossen, wie die APA berichtet. Dadurch entfallen sonst notwendige Beratungen in den Parlamentsausschüssen. „Mit dem heute beschlossenen Eilverfahren wurden die notwendigen Weichen gestellt, um ein wahres Bürokratiemonster für unsere kleinstrukturierten bäuerlichen Familienbetriebe vorerst abzuwenden“, kommentiert Bauernbund-Präsident Georg Strasser die Entscheidung.
Bernhuber: „Die Mitgliedstaaten und Wirtschaftsakteure sollen Gelegenheit bekommen, sich besser auf ihre Verpflichtungen vorbereiten zu können.“
Der Agrar- und Umweltsprecher der ÖVP im EU-Parlament, Alexander Bernhuber, bezeichnet den heutigen Beschluss als „ersten entscheidenden Schritt, um den zahlreich geäußerten Bedenken Rechnung zu tragen“. Strasser fügt hinzu: „Die ursprünglich geplante Entwaldungsverordnung hätte das Ziel klar verfehlt und unterschiedliche Voraussetzungen einzelner Länder nicht berücksichtigt. In Österreich gibt es einfach kein Entwaldungsrisiko.“ Entsprechend fordern beide Bauernbündler die EU-Kommission auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Der Grundsatzgedanke, die globale Abholzung zu reduzieren, sei dennoch zu befürworten. „Die Mitgliedstaaten und Wirtschaftsakteure sollen aber die Gelegenheit bekommen, sich besser auf ihre Verpflichtungen vorbereiten zu können“, betont Bernhuber. „Ein guter Gedanke darf nicht zur unverhältnismäßigen Bürokratie-Keule aus Brüssel werden“, ergänzt Bauernbund-Präsident Strasser.
Abstimmung am 14. November
Die Abstimmung im EU-Parlament über die Fristverlängerung ist für 14. November anberaumt. Der Rat der EU-Mitgliedstaaten hat sich bereits dafür ausgesprochen. Damit würde die EUDR für große Unternehmen der Wertschöpfungskette mit 30. Dezember 2025 und für Kleinunternehmen und Bauern mit 30. Juni 2026 in Kraft treten.
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