EU: Entscheidung über GAP-Übergangsverordnung verzögert sich


Die EU-Kommission stimmt inzwischen einer zweijährigen GAP-Übergangsverordnung, die für die Jahre 2021 und 2022 gelten soll, zu. Allerdings zieht sich die Verabschiedung der Übergangsverordnung weiter in die Länge, weshalb es erst am Jahresende zu einer Entscheidung kommen kann. “Es wird eng”, erklärte die Europaabgeordnete Elsi Kathainen. Die finnische Liberale und Berichterstatterin für die Übergangsverordnung begründete im Agrarausschuss des Europaparlaments die weitere Verspätung mit den jüngsten Haushaltsbeschlüssen der EU. Der Mehrjährige Finanzrahmen und der Corona-Aufbauplan vom Juli-Gipfel müssen noch als finanzielle Grundlage in die Übergangsverordnung für die Jahre 2021 und 2022 eingebaut werden. Immerhin ginge es um 7,5 Mrd. Euro an Corona-Hilfen für die Landwirte in den beiden Jahren, führte Kathainen aus.

Das Europaparlament muss zunächst den Haushaltsbeschlüssen zustimmen. Weil sich aber eine größere Debatte darüber entzündet, ob die Budgetmittel an die Einhaltung von rechtsstaatlichen Prinzipien geknüpft werden sollen, ist eine Entscheidung im EU-Parlament im Oktober nicht mehr wahrscheinlich. Ein Beschluss über die Übergangsverordnung ist deshalb auch erst zum Jahresende hin zu erwarten. “Landwirte brauchen rasch Rechtssicherheit”, forderte der Agrarsprecher der Christdemokraten, Herbert Dorfmann, aus Südtirol. Notfalls sollten die Corona-Hilfen nachträglich eingebaut werden, wenn damit die Übergangsverordnung schneller verabschiedet werden kann, regte Dorfmann an. Die Landwirte brauchten die Corona-Hilfen möglichst rasch, betonte dagegen Ulrike Müller von den Liberalen aus Bayern. Die Hilfen flössen in die Förderprogramme der 2. Säule ein. Über diese bekannten Programme könne das zusätzliche Geld leicht und zielgenau ausgegeben werden, so Müller.

AIZ

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