
Freigrenze bei Zuverdienst anheben

Nebenerwerbsbauern, die über Einkünfte aus nichtselbstständiger und lohnsteuerpflichtiger Arbeit verfügen, müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn das Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft und allfälligen anderen Einkünften 730 Euro und das gesamte Einkommen 12.000 Euro im Jahr übersteigen. “Diese Grenze ist seit 1977 nicht geändert worden und das obwohl der Verbraucherpreisindex in diesen knapp 40 Jahren um 176 Prozent gestiegen ist”, so Prinz, der eine Anpassung der Freigrenze auf 1500 Euro pro Jahr fordert.
Prinz sieht diese Anpassung auch im Hinblick auf eine Steigerung der Einheitswerte im Zuge der Hauptfeststellung berechtigt. “Die Mehrfachbelastungen von Nebenerwerbsbauern müssen wir honorieren und entsprechend auf Belastungen reagieren.” Prinz setzt auf ein zügiges Einlenken des Koalitionspartners. “Eigentlich dürfte es bei diesem Anliegen der Bauernschaft kein Problem sein, mit der SPÖ Einvernehmen zu erzielen. Denn in der medialen Inszenierung propagiert die SPÖ ja gerne ihr Engagement für die ‚kleinen Bauern&lsquo”, so Prinz.