Künftig dürfen die Etiketteninformationen auf Handelsdüngersäcken auch mittels QR- oder Strichcode ausgewiesen werden.

Laut der Verordnung können künftig auf Düngerverpackungen QR- oder Strichcodes abgedruckt werden, über die die Verwender zu einer Website gelangen, auf der dann die Etikettinformationen hinterlegt sind. Ziel der Digitalisierung in diesem Bereich ist es, Kosten und bürokratischen Aufwand zu senken. Ab dem Inverkehrbringen des Düngemittels müssen die digitalen Etiketten für mindestens zehn Jahre abrufbar sein.

 Herstellern bleibt die Wahl

Physische Etiketten sollen laut Agra-Europe erhalten bleiben, sofern diese erforderlich sind. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Menschen mit begrenzten digitalen Kompetenzen nicht ausgeschlossen werden. Außerdem ist vorgesehen, dass Hersteller frei entscheiden können, ob sie ein digitales Etikett bereitstellen. So sollen insbesondere für kleine Unternehmen unnötige Kosten vermieden werden.

Für den Anwender wird eine bessere Lesbarkeit der Anwendungsinformationen erwartet.

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  • Dünger mit QR-Code: Yara
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AUTORRed. BW
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