Am 30. April 2021 will die EU-Kommission ihre Studie zu neuen Züchtungsmethoden mithilfe der Genschere CRISPR/Cas vorlegen, wie das AIZ berichtet. Das Europäische Gericht hatte 2018 die neue Züchtungsmethode der bisherigen Gentechnik gleichgestellt. Damit unterliegen auch mithilfe der Genschere gezüchtete Sorten den strengen Kennzeichnungsvorschiften und Zulassungsauflagen wie GVO. Das Gerichtsurteil wird aber infrage gestellt, weil sich der Eingriff mit der Genschere später gar nicht nachweisen lässt. Zudem behindert das Urteil die Anwendung der vielversprechenden Züchtungsmethode in der EU.
Um Licht in die Kontroverse um CRISPR/Cas zu bekommen, hatten die EU-Agrarminister im November 2019 die Europäische Kommission aufgefordert, bis zum 30. April 2021 eine Studie zu liefern. In diese sollen die Positionen der EU-Mitgliedstaaten und der Verbände eingehen. Zudem sollen Einschätzungen der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA) über die Risiken der neuen Züchtungsmethode berücksichtigt werden. Nach Vorlage der Studie will die EU-Kommission entscheiden, ob und wie die heutige Zulassungsrichtlinie für GVO (2001/18/EC) überarbeitet werden muss. In ihrer “Farm to Fork”-Strategie erklärte die EU-Kommission schon mal, dass neue Techniken bei der Züchtung gebraucht werden, damit weniger chemische Pflanzenschutzmittel nötig sind.