Ausreisekontrollen: Was heißt das für die Landwirtschaft?

Wiener Neustadt und Neunkirchen wurden bereits Mitte März zum Hochinzidenz-Gebiet erklärt und damit über diese Region eine Ausreisetestpflicht verhängt. Eine Maßnahme, die auch die Bäuerinnen und Bauern in ihrer täglichen Arbeit betrifft. Wichtig ist, dass Einzelpersonen als auch die Betriebe den Anordnungen der Behörden unbedingt Folge leisten und sich laufend über mögliche neue Regelungen informieren.

Polizist Mit Kelle
Die Polizei kontrolliert in allen betroffenen Bezirken. Verstöße werden mit einem Organmandat geahndet.

Um die steigende Zahl an Neuinfektionen mit dem Corona-Virus in den Griff zu bekommen, haben einige Bezirke in Niederösterreich eine Ausreisetestpflicht verhängt. Darin sind Ausreisekontrollen für alle, die den Bezirk verlassen, vorgesehen. Für Fragen stehen die zuständigen Bezirksbauernkammern gerne zur Verfügung.

Verordnung der Bezirksbehörde im Auftrag des Landes

Liegt in einem Bezirk die 7-TagesInzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen über 400, hat die Bezirksbehörde im Auftrag des Landes eine Ausreisetestverpflichtung zu verordnen. Das Verlassen des Bezirkes ist dann nur mit einem negativen PCRTest (nicht älter als 72 Stunden) oder Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden) zulässig.
Ausgenommen von der Testpflicht sind Personen, die in den vergangenen sechs Monaten an Covid-19 infiziert waren und dies mit einer ärztlichen Bestätigung, einem Genesungsnachweis oder einem Absonderungsbescheid nachweisen können.
Ebenso ausgenommen sind Personen, die einen Nachweis über neutralisierende Antikörper erbringen können (nicht älter als drei Monate). Die Verordnung kann erst aufgehoben werden, wenn der Wert für zehn Tage unter 200 gefallen ist.
Ausnahmen von der Testverpflichtung gibt es für Gütertransporte (LKWs). Für die Land- und Forstwirtschaft bedeutet das, dass der Abtransport von Milch, Schlachttieren oder
auch Holz von den Höfen weiterhin gesichert ist. Auch die Anlieferung zu den Betrieben, beispielsweise Saatgut, Düngemitteln oder Einstelltiere, ist ohne Einschränkungen möglich. Keine grundsätzlichen Ausnahmen gibt es hingegen für land- und forstwirtschaftliche Arbeiten. Das bedeutet für die Praxis, muss ein Bauer zur Bewirtschaftung seiner (Pacht-)Flächen über die Bezirksgrenze hinausfahren, ist ein gültiger Testnachweis mitzuführen. Dies gilt auch für Lohnunternehmen außerhalb ihres Heimatbezirkes.

„Testen dient dem Eigenschutz und dem Schutz der Kunden“

Erstmals wurde diese „Notbremse“ in Niederösterreich in der Statutarstadt Wiener Neustadt schlagend. Seit 13. März gilt hier eine Ausreisetestverpflichtung. Wie BBK-Obmann Josef Fuchs berichtet, hat die Verordnung auch sofort die Bäuerinnen und Bauern betroffen: „Unsere Bezirksbauernkammer liegt im Stadtgebiet. Unsere Bäuerinnen und Bauern, die zur Abgabe ihres Mehrfachantrages kamen, brauchten ein negatives Testergebnis, damit sie wieder nach Hause fahren durften.“ Diese Hürde ist mittlerweile weggefallen, denn seit 25. März ist auch der umliegende Bezirk Wiener Neustadt-Land, sowie der angrenzende Bezirk Neunkirchen, von den verpflichtenden Tests betroffen. 

In einem Schreiben des Wiener Neustädter Bezirkshauptmannes Markus Sauer wurde hinsichtlich den Hochinzidenzverordnungen in der Stadt Wiener Neustadt und den Bezirken Neunkirchen und Wiener Neustadt betreffend Feldarbeiten von Landwirten in benachbarten Bezirken folgende Rechtsmeinung übermittelt: „Eine unterbrechungslose Fahrt eines Landwirts zur Feldarbeit in einem benachbarten Bezirk fällt, wenn während der Fahrt und der Arbeit das Fahrzeug lediglich zur Manipulation am Gerät am Feld verlassen wird und kein Kontakt mit weiteren Personen stattfindet, unter den Ausnahmetatbestand „Transit“.“

Neunkirchens BBK-Obmann Thomas Handler begrüßt dies, da die Testkapazitäten in der Region an ihre Grenzen kommen. Generell sei die Bereitschaft der Bäuerinnen und Bauern, an den Tests teilzunehmen, aber hoch. Besonders bei Direktvermarkterinnen und Direktvermarktern habe er das beobachtet, da die Tests ja nicht nur dem Eigenschutz, sondern auch dem Schutz der Kunden dienen.

Mit Gültigkeit ab 9. April wurde auch der Bezirk Scheibbs als Hochinzidenzgebiet eingestuft und abgeriegelt. BBK-Obmann Franz Rafetzeder spricht sich für eine landesweit
einheitliche Regelung für die Land- und Forstwirtschaft aus, rät seinen bäuerlichen Berufskollegen aber gleichzeitig, sich an die entsprechenden Vorgaben zu halten und bei Bedarf zeitgerecht testen zu gehen: „Auch wenn die Überwachung nie lückenlos sein kann, riskiert man ohne den entsprechenden Testnachweis ein Organmandat und damit unnötige Kosten.“ Die Landwirtschaft habe in diesem Jahr der Pandemie eindrucksvoll bewiesen,  dass sie systemrelevant ist und ihren Versorgungsauftrag auch in schwierigen Zeiten erfüllen könne. Darauf können sich die Menschen im Land auch weiterhin verlassen, so Rafetzeder.

Kampf gegen die Pandemie – Zusätzlich zu den Ausreisetests gelten in
NÖ derzeit folgende aktuelle Maßnahmen:

  • Die Osterruhe für die Bundesländer Wien, Niederösterreich und das Burgenland ist am 1. April in Kraft getreten und soll vorerst bis einschließlich 18. April gelten.
  • Testen ist eine der wirkungsvollsten Säulen im Kampf gegen die Pandemie. Es hilft, Ansteckungen zu finden und Infektionsketten zu durchbrechen. Das Land NÖ baut daher seine  Testkapazitäten laufend aus. Derzeit können pro Woche rund 100.000 Tests abgewickelt werden Damit wurde bereits die Schallmauer von fünf Millionen Tests im Land durchbrochen.
  • In Absprache mit den Gesundheitsregionen hat die Landesgesundheitsagentur die bestehenden Intensivkapazitäten mit Beatmungsgeräten von 232 auf 277 aufgestockt.

 

 

 

red.AR

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