Aufzeichnungen effizient, einfach und rasch erledigen

Das Programm „ÖDüPlan Plus“ der LK OÖ ermöglicht die sichere Dokumentation sämtlicher Dünge- und Pflanzenschutzarbeiten.

Mit der Herbsternte und den abschließenden Pflanzenschutz- und Düngemaßnahmen im Jahr rücken die Aufzeichnungsverpflichtungen verstärkt in den Mittelpunkt. Dies gilt insbesondere für Betriebe, die an ÖPUL- Maßnahmen teilnehmen, sowie generell auch im Rahmen der Konditionalität.

Dokumentation der Stickstoffdüngung

Es gilt die gesamtbetriebliche Dokumentation der Stickstoffanwendung spä-testens bis 31. Jänner des Folgejahres. Betriebe mit Flächen in NAPV-Risiko-gebieten haben zusätzlich kulturartenbezogene Aufzeichnungen über die Bewirtschaftung (Düngung, Anbau, Ernte) sowie genaue Aufzeichnung zu Feldmieten innerhalb von 14 Tagen nach der jeweiligen Bewirtschaftung zu führen.

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

Bezeichnung des Pflanzenschutzmittels, Zeitpunkt der Anwendung, angewendete Menge, die behandelte Fläche und die Kulturpflanze, für die das Pflanzenschutzmittel verwendet
wurde, sind in Abhängigkeit der landesrechtlichen Fristen aufzuzeichnen.

Gülleseparation und bodennahe Ausbringung

Im Falle der Ausbringung sind chronologische, schlagbezogene Aufzeichnungen über Menge und Art des Düngers sowie Zeitpunkt und Verfahren zu führen. Im Falle der Separation sind Datum der Separierung und separierte Güllemenge aufzuzeichnen.

Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker

Über die Vorgaben der Nitrat-Aktionsprogramm-VO hinaus sind Ausbringung des Stickstoffs, Anbau, Bewässerung und Ernte innerhalb von 14 Tagen schlagbezogen elektronisch aufzuzeichnen, ebenso ist innerhalb von 14 Tagen nach der Ernte eine schlagbezogene Stickstoffsaldierung vorzunehmen. Weiters ist im Rahmen von betriebsbezogenen Aufzeichnungen bis 28. Februar des laufenden Förderjahres eine voraussichtliche Düngeplanung anzulegen sowie bis spätestens 31. Jänner des Folgejahres eine darauf aufbauende betriebliche Düngebilanzierung abzuschließen.

Begrünung – System Immergrün

Die Aufzeichnungsvorgabe umfasst die Termine von Ernte, Anlage und Umbruch der Haupt- bzw. Zwischenfrucht und gilt für die gesamte Ackerfläche, unabhängig der 85 Prozent, die mindestens begrünt sein müssen.

Tierwohl – Weide

Es ist ein Weidetagebuch zu führen, wobei wesentliche Änderungen im Zuge der Weidehaltung, wie ein geänderter Weideort, vorzeitige Beendigung der Weidehaltung (z. B. bei Endmast im Stall) sowie Unterbrechungen der Weidehaltung bei einzelnen Tieren infolge von Abkalbungen, Krankheiten oder Verletzungen tagaktuell zu dokumentieren sind.
Mit Ausnahme der schlagbezogenen Aufzeichnungen der Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker“ gibt es keine Formvorschriften. Die AMA bietet jedoch auf ihrer Webseite für alle relevanten Maßnahmen Aufzeichnungsvorlagen an. Die Aufzeichnungen sind für zumindest vier Jahre nach Verpflichtungsende am Betrieb aufzubewahren (bei NAPV sieben Jahre, bei PSM drei Jahre). Sie sind im Rahmen von etwaigen Vor-Ort-Kontrollen vorzulegen.

Mit ÖDüPlan ins neue Aufzeichnungsjahr

Ein praxisnahes und kostengünstiges Aufzeichnungsprogramm hat die Boden.Wasser.Schutz.Beratung der LK Oberösterreich mit „ÖDüPlan Plus“ erstellt. Bereits mehr als 3.400 Betriebsführer verwenden das Programm. Es ermöglicht die Dokumentation sämtlicher Dünge- und Pflanzenschutzmaßnahmen. Auch eine Erweiterung zur Ermittlung ökonomischer Kennzahlen ist verfügbar.

www.ödüplan.at

- Bildquellen -

  • OEDUPLAN Ernte: Boden.Wasser.schutz.Beratung/LK OÖ
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QuelleH.M.
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