Unter anderem sollen den Mitgliedstaaten Rodungen erleichtert werden.

Ein Weinpaket der etwas anderen Art hatte die Europäische Kommission vergangene Woche für die Winzer Europas parat. Als Reaktion auf die sich ändernden Konsumtrends, den Klimawandel und die zunehmenden Unsicherheiten im Absatz wurde bereits im Vorjahr eine Expertenrunde („High-Level-Group“ Wein) einberufen. Nun wurde auf Basis der dort gewonnenen Erkenntnisse ein Gesetzespaket geschnürt. „Dieses Paket geht direkt auf die Forderungen der Industrie und der Mitgliedstaaten ein“, erklärte der zuständige Agrarkommissar Christophe Hansen bei dessen Präsentation.

Flexibilität bei Rodung und Neupflanzung

Zuallererst will die Kommission den strukturell bedingten Produktionsüberschuss im europäischen Weinbau reduzieren. Dazu sollen die Mitgliedstaaten ermächtigt werden, Rodungen von Weingärten sowie die grüne Weinlese zu fördern, schreibt Agra-Europe. Darüber hinaus plant man Wiederbepflanzungsauflagen flexibler zu gestalten. Außerdem soll den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt werden, die Neupflanzungsgenehmigungen besser auf ihre nationalen und regionalen Bedürfnisse abzustimmen. All das soll den EU-Winzern mittelfristig Investitionsentscheidungen erleichtern. Betreffen diese den Klimaschutz, könnten die Mitgliedstaaten ihre Weinbauern hier künftig auch mit der maximal zulässigen Beihilfe – bis zu 80 Prozent der förderfähigen Investitionskosten – unterstützen.

EU-weit einheitliche Kennzeichnung

Mehr Klarheit will die Kommission bei innovativen Weinerzeugnissen schaffen. Dem Papier zufolge würde bei einer Annahme der Gesetzesvorschläge die Vermarktung dieser durch klarere Regeln und gemeinsame Produktbezeichnungen für Weinerzeugnisse mit geringerem Alkoholgehalt im gesamten Binnenmarkt erleichtert. Kosteneinsparungen soll es durch EU-weit einheitliche Auflagen für die Etikettierung geben, um den Handel über die EU-Grenzen hinweg zu vereinfachen. Ankurbeln möchte man auch den Weintourismus. Erzeugergemeinschaften, die unter geografischen Angaben geschützten Wein erzeugen, sollen den Plänen zufolge Unterstützung bei der Entwicklung von touristischen Angeboten erhalten. Darüber hinaus will Brüssel die Dauer der von der EU finanzierten Werbekampagnen in Drittländern von drei auf fünf Jahre ausweiten.

Parlament und Mitgliedstaaten am Zug

Beim Weinpaket handelt es sich (wie im Brüsseler Gesetzwerdungsprozess üblich) nur um Vorschläge der Kommission. Damit diese in Rechtskraft erwachsen, braucht es nun noch die Zustimmung des Rates und des EU-Parlaments. Agrarkommissar Hansen forderte die zuständigen Gremien schon bei der Präsentation auf, nun rasch zu handeln, damit die vorgeschlagenen Maßnahmen angenommen und zur Entlastung des Sektors zeitnah umgesetzt werden.

- Bildquellen -

  • Rebenrodung: BILL ERNEST - STOCK.ADOBE.COM
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AUTORClemens Wieltsch
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