Frauenanteil in Führungspositionen der Landwirtschaft erhöhen

Zehn weitere Institutionen unterzeichneten die Charta für eine partnerschaftliche Interessenvertretung.

Konzept Frauen in Führungspositionen oder Beförderung als Frau

Mindestens 30 % Frauenanteil in allen land- und forstwirtschaftlichen Entscheidungsgremien und Führungsebenen ist das erklärte Ziel der im April 2017 auf Initiative der Arge Österreichische Bäuerinnen gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer (LK) Österreich ins Leben gerufenen “Charta für partnerschaftliche Interessenvertretung in der Land- und Forstwirtschaft”. Am Mittwoch, den 23. Oktober, haben sich zehn weitere landwirtschaftliche Verbände und Organisationen der Verpflichtung für eine partnerschaftliche Gestaltung und Führung angeschlossen.

Im feierlichen Rahmen des Festsaals der LK Österreich in Wien haben die Charta nun auch der Waldverband Österreich, der Österreichische Weinbauverband, die Arge Meister, Bio Austria, Green Care Österreich, der Verband österreichischer Schweinebauern (VÖS), der Österreichische Bundesverband für Schafe und Ziegen (ÖBSZ) sowie die Zentralen Arbeitsgemeinschaften der österreichischen Rinderzüchter (ZAR), der österreichischen Geflügelwirtschaft (ZAG) und der Pferdezüchter (ZAP) unterzeichnet. Bundesbäuerin Andrea Schwarzmann erklärte: “Noch immer sind Frauen in Entscheidungsgremien und auf Führungsebenen in der Land- und Forstwirtschaft deutlich unterrepräsentiert. Mit der Charta wollen wir den Frauenanteil in leitenden Funktionen gezielt erhöhen und einen wichtigen Schritt für das langfristige Ziel der Geschlechterparität setzen. Künftig sollen in allen agrarischen Organisationen und Verbänden mehr Bäuerinnen mitreden und mitentscheiden können. Eine ausgewogenere Verteilung der Geschlechter eröffnet neue Perspektiven, fördert Kreativität und Innovationen sowie gute Ergebnisse.”

Fünf Charta-Handlungsfelder

In der Charta sind folgende Ziele festgeschrieben: eine ausgewogene Beteiligung von Bäuerinnen und Bauern; die harmonische Verteilung von Ressourcen, wie finanzielle Mittel, Personal, Infrastruktur sowie Diskussions- und Entscheidungszeit; die Erweiterung der partnerschaftlichen Gestaltung, indem politisch aktive Frauen geschätzt und Aufgaben geschlechtsneutral verteilt werden; die Schaffung einer familienfreundlichen Sitzungs- und Organisationskultur; eine gleichwertige Darstellung beider Geschlechter und deren Interessen in der Öffentlichkeitsarbeit. Die Umsetzung wird alle drei Jahre evaluiert.

Bisher unterzeichneten die Charta außerdem: alle Bundes- und Landesbäuerinnen sowie alle Präsidenten der Landwirtschaftskammern, die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) sowie verschiedenste Verbände in den Bundesländern.

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