Bisher stehen erst die Eckpunkte der geplanten Steuerreform der Regierung. Für die Umsetzung fordert die Landwirtschaftskammer Oberösterreich einmal mehr, dass es auch für Bäuerinnen und Bauern Enlastungen geben muss. Hauptknackpunkt für die Agrarvertreter sind die hohen Sozialversicherungsbeiträge.
Die Eckpunkte der Steuerreform
Die im Jänner präsentierte Steuerreform sieht von 2020 bis 2022 schrittweise Entlastungen von 4,5 Milliarden Euro für die Bürger und die Wirtschaft vor. Im kommenden Jahr sollen Niedrigverdiener, die keine Einkommenssteuer zahlen, durch eine Senkung der Krankenversicherungsbeiträge im Volumen von ca. 700 Millionen Euro entlastet werden. Daneben sind kleinere Maßnahmen wie eine Erhöhung der Werbungskostenpauschale sowie erleichterte Steuerpauschalierung für Kleinunternehmer angedacht. 2021 soll durch eine Senkung der Einkommenssteuer in den unteren Stufen der Kernpunkt der Reform umgesetzt werden. 2022 sollen dann weitere Maßnahmen zur Attraktivierung des Wirtschaftsstandortes folgen.
Senkung der SV-Beiträge gefordert
Für die Bäuerinnen und Bauern fordert Landwirtschaftskammer-Präsident Franz Reisecker ebenso eine Senkung der Sozialversicherungsbeiträge für kleine und mittlere Betriebe. Denn diese haben bei der geplanten Einkommenssteuersenkung keine Entlastungen zu erwarten. Ebenso soll der Einstieg in die SV-Option erleichtert werden. Bisher ist aufgrund einer höhen Mindestbeitragsgrundlage sowie einem dreiprozentigen Aufschlag die Optierung in der Sozialversicherung wenig attraktiv. “Wir wollen eine Angleichung der Mindestbeitragsgrundlage mit der gewerblichen Sozialversicherung”, so Reisecker: “Nur so können unsere klein- und mittelbäuerlichen Strukturen gerade im Berg- und Grünlandgebiet in der Produktion gehalten werden.” Viele derartige Betriebe könnten nämlich die Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr aus den Einkünften der Land- und Forstwirtschaft erwirtschaften. Ohne Entlastungen drohen vor allem kleinere bäuerliche Betriebe aus der Produktion gedrängt zu werden.
Wettbewerbsverzerrung im Obst- und Gemüsebau
Vergleichbare Wettbewerbsbedingungen mit Deutschland fordert die Landwirtschaftskammer, was den Obst- und Gemüsebau betrifft. In Deutschland gilt für die Beschäftigung von ausländischen Saisonarbeitskräften – ohne die der Obst- und Gemüsebau nicht auskommt – die 70-Tage-Regelung. Diese besagt, dass bis zum 70. Beschäftigungstag keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen, was Reisecker in ähnlicher Form auch für Österreich verlangt: “Sonst ist die Versorgung mit heimischem Obst und Gemüse mittelfristig massiv in Gefahr.”
Entlastung im Betriebsmittelbereich
In Bezug auf die Maßnahmen zur Attraktivierung des Wirtschaftsstandortes ab 2022 will die Landwirtschaftskammer auch die Agrar- und Lebensmittelwirtschaft mitgedacht haben. “Es braucht in einem weiteren Schritt ab 2022 auch dringend steuerliche Entlastungen im Betriebsmittelbereich”, fordert Reisecker von der Bundesregierung. Denn Österreichs Landwirtschaft sei die Grundlage für eine erfolgreiche Lebensmittelverarbeitung bzw. Lebensmittelindustrie.
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- Franz Reisecker: LK OÖ/Steinmaurer