Die Landwirte erhalten am 19. Dezember ihre über den Mehrflächenantrag eingereichten Ausgleichszahlungen und Leistungsabgeltungen für das Antragsjahr 2024. Nähere Details dazu lesen Sie auf Seite 2.
Die Antragsteller haben auch im Vorhinein die Möglichkeit, über den Online-Entlastungsrechner der LK Niederösterreich ihre betriebsindividuellen Berechnungen selbst durchzuführen. Die Zuweisung der Bewirtschaftungsarten erfolgte in Anlehnung an die Kulturartenzuordnung laut Statistik Austria (Agrarstrukturerhebungen). Bei der temporären Agrardieselrückvergütung und dem Bodenbewirtschaftungsbeitrag gilt jeweils eine Mindestuntergrenze von 20 Euro. Beträge unter dieser Grenze werden nicht ausbezahlt.
Zur Veranschaulichung kann ein 20 Hektar großer Betrieb als Beispiel herangezogen werden. Ein Betrieb mit dieser Gesamtackerfläche bekommt 1.324,14 Euro an Ausgleichszahlungen, davon bewirtschaftet dieser Betrieb 16 Hektar Feldfutterbau inklusive Silo- und Grünmais und vier Hektar Hackfrüchte. Von der oben genannten Summe erhält der Bauer 1.075,78 Euro im Dezember 2024 und 248,36 Euro im Juni 2025. Die Gesamtsumme splittet sich in drei Teile auf: CO2-Rückvergütung 2024 mit 478,98 Euro, temporäre Agrardieselrückvergütung 2024 mit 248,36 Euro und Bodenbewirtschaftungsbeitrag mit 596,80 Euro.
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