EU-Rechnungshof warnt vor Etikettenschwindel

Ob der Flut an freiwilligen Labels und Gütezeichen bei Lebensmitteln sieht der Europäische Rechnungshof aus Verbrauchersicht Handlungsbedarf.

In einem Sonderbericht nahm der Europäische Rechnungshof kürzlich die Lebensmittelkennzeichnung in der EU unter die Lupe. Diese wird
derzeit durch mehrere Verordnungen, etwa jene für Lebensmittelrecht und jene für Verbraucherinformation, geregelt. Die Prüfer in Luxemburg machten hier jedoch „besorgniserregende Lücken“ aus. Die rund 450 Millionen Konsumenten in der Union würden mit immer mehr Logos, Slogans, Gütesiegeln und Bewertungen „bombardiert“. Diese seien nicht nur verwirrend, sondern durch besonders kreative Hersteller oft irreführend. „Es gibt hunderte verschiedene Kennzeichnungssysteme und Werbeversprechen, die die Käufer entschlüsseln müssen“, so Keit Pentus-Rosimannus, der im Rechnungshof den Sonderbericht federführend verantwortete. 

Demnach fehlen Regularien oft völlig, wie etwa bei der angeblich gesundheitsfördernden Wirkung pflanzlicher Stoffe. Auch die Nutzung der Aufschrift „vegan“ oder „vegetarisch“ ist laut Rechnungshof nicht reglementiert.

Die diversen freiwilligen Gütezeichen und Logos sehen die Prüfer ebenso kritisch. Sogenannte „Clean Labels“, welche mit dem Fehlen bestimmter Inhaltsstoffe, etwa „antibiotikafrei“ oder „frisch“ werben, kämen oft Greenwashing gleich. Auch hier fehle es an rechtlichen Grundlagen, moniert man im Rechnungshof.

Selbst das Kontrollwesen funktioniere nur bei vorgeschriebenen Angaben gut. Freiwillige Auslobungen, wie nährwert- und gesundheitsbezogene Daten würden hingegen zu selten geprüft. Laut Rechnungshof seien die verhängbaren Bußgelder im Straffall außerdem nicht abschreckend genug.

- Bildquellen -

  • Lebensmittelkennzeichnung: Sia - stock.adobe.com
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AUTORRed. CW
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