Wildschadensbericht: Das Verbissproblem bleibt auf der Tagesordnung

Die Schäden durch Wildverbiss haben zugenommen. Zu diesem Ergebnis kommt der aktuelle Wildschadensbericht für das Jahr 2023. Der alljährlich vom Landwirtschaftsministerium erstellte Bericht gibt auch Hinweise auf Verbesserungsmaßnahmen.

Hohe Bestände an Schalenwild beeinträchtigen die gesunde Entwicklung der Waldverjüngung.

Waldverjüngung und Wildbestand in Einklang bringen: Der jährliche Wildschadensbericht gibt Auskunft darüber, wie weit diese Zielsetzung erreicht ist. Laut Bericht für das Jahr 2023 ist das Ziel etwas weiter in die Ferne gerückt.
Demnach ist in Österreichs Wäldern der Anteil der verjüngungsnotwendigen Waldflächen mit Wildschäden von 37 auf 40 Prozent angestiegen. Der Schutzwald sei dabei stärker betroffen als der Wirtschaftswald. Insgesamt seien 1,33 Millionen Hektar Wald verjüngungsnotwendige Fläche. Davon weisen laut Bericht nun 40 Prozent oder 535.000 Hektar Wildschäden auf. 115.000 Hektar davon entfallen auf Schutzwald.

Der Bestand an Schalenwild ist zu hoch

Der Bestand an Schalenwild sei in vielen Gebieten auf einem hohen Niveau und für eine gesunde Entwicklung der Waldverjüngung zu hoch, heißt es im Bericht. Es bedürfe verstärkter Anstrengungen zur Verringerung der Wildschäden, um die rechtzeitige Verjüngung der Schutzwälder, die Wiederaufforstung geschädigter Wälder, die Erhaltung der Funktionalität der Wälder und deren notwendige Anpassung an den Klimawandel nicht zu gefährden.
Bei den Schälschäden gebe es ein differenziertes Bild. Im Wirtschaftswald wurde eine Abnahme der Schälschäden festgestellt, allerdings auf hohem Niveau. Im Schutzwald nahmen die Schälschäden leicht zu und beeinträchtigen die Schutzwirkung des Waldes. Das am stärksten von Schäl­schäden betroffene Bundesland sei nach wie vor die Steiermark, gefolgt von Salzburg, Tirol und Vorarlberg.

Vielfalt an Ursachen

Für die Entstehung der Schäden nennt der Bericht eine Reihe von Gründen. Dazu zählen:
• überhöhte Schalenwildbestände,
• auch Fehler in der Wildfütterung,
• mangelnde Berücksichtigung der Bedürfnisse des Wildes bei der Waldbewirtschaftung,
• die Waldweide,
• und die Beunruhigung und Verdrängung des Wildes durch Tourismus, Siedlungstätigkeit oder Verkehr.
Durch die zunehmende Inanspruchnahme der Natur durch den Menschen werde der Lebensraum des Wildes immer stärker eingeengt. Auch dies führe mangels Ausweichmöglichkeiten regional zu überhöhten Wildbeständen.
Um eine nachhaltige Verbesserung der Verbiss- und Schälschadensituation in Österreichs Wäldern zu erreichen, seien laut dem Bericht noch weitere zielgerichtete Aktionen zu entwickeln und umzusetzen. Konkret genannt werden folgende Maßnahmen:

Jagd: Konsequente Umsetzung bzw. Einhaltung der Landesjagdgesetze (Jagdrecht ist Landessache), insbesondere was die Anpassung der Wilddichten an den jeweiligen Lebensraum betrifft. Stärkere Berücksichtigung der ökologischen Aspekte und Wechselwirkungen zwischen Flora, Fauna und dem Menschen in der jagdlichen Aus- und Weiterbildung wie in der gängigen Jagdpraxis.

Forstwirtschaft: Verstärkte Berücksichtigung der Bedürfnisse des Wildes und der Jagd bei der Waldbewirtschaftung; durch Biotopverbesserungen kann der Wald einen den Bedürfnissen der Wildtiere angepassten Lebensraum bieten. Im Objektschutzwald, Forcierung der Integration jagdbetrieblicher Aspekte, dazu zählen das Monitoring von Wildschäden, Maßnahmen für ein gesamtheitliches Wildtiermanagement und die Erstellung wildökologischer Pläne.

Weide- und Landwirtschaft: Vermehrtes Augenmerk auf standortangepasste Bestoßung der bestehenden Waldweiden. Was die Wald-Weide-Regulierungsprojekte betrifft, wird noch an der Klärung gearbeitet. Die dafür maßgebliche EU-Entwaldungsverordnung wurde kürzlich um ein Jahr aufgeschoben.

Verwaltung und Politik: Konsequenter Vollzug der einschlägigen Rechtsmaterien, insbesondere des Jagd- und Forstrechts. So sind die Forstdienste gefordert, den sich aus der Verfassungsbestimmung des Forstgesetzes ergebenden Möglichkeiten zur Verbesserung der Wildschadenssituation besonderes Augenmerk zu schenken. Einen aktuellen Anhaltspunkt liefert das OÖ Jagd-gesetz (siehe Info zur OÖ-Abschussplan-Verordnung).
Einsatz öffentlicher Mittel nur dann, wenn der Erfolg der Maßnahmen nicht durch überhöhte Wildbestände gefährdet ist.

Ein nachhaltiger Erfolg sei nur durch eine partnerschaftliche Zusammenarbeit aller Beteiligten möglich – Jagd, Forstwirtschaft, Verwaltung und Politik sowie Freizeit- und Erholungsuchende, heißt es im aktuellen Wildschadensbericht des Ministeriums.

OÖ Abschussplan-Verordnung 2024

Einen Anhaltspunkt, wie sich das Zusammenwirken von Grundeigentümern, forstwirtschaftlichen Interessen und Jagd konstruktiv gestalten lässt, liefert die aktuelle Gesetzgebung des Landes Oberösterreich. Per 13. August bzw. 14. Oktober wurden im Land ob der Enns die das OÖ Jagdgesetz 2024 ergänzenden Verordnungen kundgemacht. Im Zusammenhang mit Wildeinfluss auf den Wald sind vor allem der neue Musterjagdpacht-vertrag und die Abschussplanverordnung zu erwähnen.
Der Musterjagdpachtvertrag ermöglicht Zusatzvereinbarungen, wonach sich das Jagdpachtentgelt an der Vegetationsbeurteilung orientiert („Bonus-Malus-System“). Weiters kann auch die Beteiligung des Jagdpächters an Kosten und Arbeitsleistung für Schutzmaßnahmen gegen Wildschäden vereinbart werden.
Zentrales Element im OÖ Jagdgesetz ist die Abschussplanverordnung. Diese sieht in Zusammenarbeit mit dem Forsttechnischen Dienst des Landes die Erhebung des Wildeinflusses anhand von Vergleichs- und Weiserflächen vor. Gemäß einer „wirtschaftlich tragbaren Wilddichte“ ist auf dieser Grundlage ein Abschussplan zu erstellen, dessen Einhaltung verbindlich ist. Bewertet werden die Vergleichsflächen in einem dreistufigen System, wobei am besten die sogenannte „Einser-Jagd“ entspricht, wo „keine wesentliche Beeinträchtigung der Naturverjüngung durch Wildverbiss“ feststellbar ist. Die zulässigen Verbissanteile wurden in der neuen Abschussplanverordnung vor allem für Hartlaub-baumarten und Tanne abgesenkt. Bei der „Einser-Jagd“ dürfen auf den Vergleichsflächen Hartlaubbaumarten zu höchstens 40 Prozent verbissen sein (bisher 50 %). Für Tanne gilt ein maxmial zulässiger Verbissanteil von 30 Prozent (bisher 40 %).

www.ooeljv.at

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QuelleH.M.
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