Wird der Begriff „Steak“ nicht auf nationaler Ebene gesetzlich klar geregelt, darf er auch nicht für pflanzliche Erzeugnisse verboten werden.

Vergangenen Freitag erging durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) das Urteil, dass die EU-Mitgliedstaaten Begriffe, die traditionell mit tierischen Erzeugnissen in Verbindung gebracht werden, grundsätzlich auch für pflanzliche Produkte erlauben müssen.

Frankreich als Anlassfall

Die Richter in Luxemburg waren als Höchstinstanz aktiv geworden, nachdem eine NGO und der Ersatzproduktehersteller „Beyond Meat“ Klage gegen ein Dekret der französischen Regierung eingereicht hatten. Wie Agra- Europe berichtet, sollten dem Gesetz zufolge Begriffe wie „Steak“ oder „Wurst“ nicht zur Bezeichnung von Produkten verwendet werden dürfen, die pflanzliche Eiweiße enthalten, gleich ob auf der Verpackung auf den pflanzlichen Inhalt hingewiesen wird oder nicht. Der EuGH wies dies als unzulässig zurück und erläuterte zugleich auf Nachfrage des Pressedienstes jedoch die einzig mögliche Ausnahme. Diese gelte dann, wenn auf nationalstaatlicher Ebene eine vorgeschriebene Bezeichnung vorliegt. Per Gesetz muss also festgeschrieben sein, dass ein Steak etwa aus Fleisch zu sein habe.

COPA-COGECA fordert zum Handeln auf

Die EU-Dachorganisation der Bauernverbände und ländlichen Genossenschaften, COPA-COGECA, rief deshalb alle Mitgliedstaaten zum Handeln auf. Als Reaktion auf den Urteilsspruch der Höchstrichter seien umgehend vorgeschriebene Bezeichnungen für tierische Produkte einzuführen. Eine EU-weit gültige Gesetzesbasis existiert derzeit nicht.

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  • Fleischimitat: BARMALINI - STOCK.ADOBE.COM
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AUTORRed. CW
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