Starker ländlicher Raum durch Bauernschaft und Ehrenamt

Nationalratsabgeordneter Klaus Lindinger und Staatssekretärin Claudia Plakolm gaben bei einer Pressekonferenz ein Plädoyer für die Landwirtschaft und die ländlichen Regionen ab.

Lindinger und Plakolm setzen sich gemeinsam für die Versorgungssicherheit mit heimischen Lebensmitteln ein.

Ganz selbstverständlich greifen die Konsumenten in den Supermarktregalen zu den Lebensmitteln. Damit diese auch tatsächlich gefüllt sind, braucht es Bäuerinnen und Bauern, die Grund und Boden bewirtschaften. „Um die regionale Lebensmittelproduktion abzusichern, hat das Parlament erst im Juni ein 300-Millionen-Euro-Paket beschlossen. Die Agrardiesel-Förderung und den Bodenbewirtschaftungsbeitrag brauchen gerade die Ackerbetriebe. Immerhin sind sie auf den Traktor zur Bewirtschaftung angewiesen“, machte der bäuerliche Nationalratsabgeordnete Klaus Lindinger jüngst bei einer Pressekonferenz deutlich.

So haben Berechnungen des Landwirtschaftsministeriums ergeben, dass ein Ackerbaubetrieb mit 40 Hektar – davon 15 Hektar Feldfutterbau – in diesem Jahr beim Agrardiesel um knapp 1100 Euro entlastet wird. Ein Grünlandbetrieb mit 30 Hektar – davon 20 Hektar Mähwiesen und zehn Hektar ein­mähdige Wiesen – bekommt knapp 720 Euro für Agrardiesel vergütet.

Planungssicherheit für bäuerliche Betriebe

Ein klares Ziel für die kom­mende Legislaturperiode sei die gesetzliche Grundlage beim Tierwohlgesetz punkto Vollspaltenböden. „Die notwendige Übergangsfrist bzw. rechtliche Sicherheit, die jedes Unternehmen für seine Investition braucht, muss auch den Bäuerinnen und Bauern zugestanden werden. Durch die Klage aus dem Burgenland ist die vereinbarte Übergangsfrist von 23 Jahren durch den Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden. Wer aber zigtausende Euro in einen neuen Stall investiert hat, kann diesen nicht nach fünf Jahren neu errichten. Die Investition ist nicht verdient worden“, informierte Lindinger über die ganz normalen betriebswirtschaftlichen Grundsätze, die genauso für Bäuerinnen und Bauern maßgeblich sind. Der bäuerliche Abgeordnete werde sich weiter für eine praktikable Übergangsregelung, die auch vor dem Verfassungsgerichtshof Bestand hat, einsetzen.

Zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe haben zuletzt auch massiv investiert, um energieautark zu werden: „Ursprünglich wären die bäuerlichen Betriebe von der PV-Förderung nicht umfasst gewesen. Persönlich habe ich einen Abänderungsantrag eingebracht, damit auch Landwirtschaften Förderanträge stellen können“, verweist der Abgeordnete auf einen kürzlich erzielten Erfolg im Parlament.

Lebendige ländliche Regionen

Auch Staatssekretärin Claudia Plakolm will weiterhin vor allem Politik für all jene machen, „die fleißig sind und arbeiten“. Gerade junge Menschen müssen ihrer Meinung nach die Aussicht auf Eigentum haben. „Leistung muss sich lohnen, arbeiten muss sich auszahlen. Wir haben in der letzten Regierungsperiode bereits die beiden Eintragungsgebühren fürs Eigenheim gestrichen. Insgesamt spart man sich damit als junge Familie bis zu 11.500 Euro. Im Österreichplan sind auch weitere konkrete Vorschläge von Karl Nehammer drinnen, damit Arbeit attraktiver wird“, so die Jugend-Staatssekretärin.

Für die beiden Jungpolitker ist nicht nur die Landwirtschaft, sondern auch das Ehrenamt prägend für ländliche Gebiete. „Ohne Gemeinden und engagierte Persönlichkeiten würde viel fehlen und das Leben wäre nicht so schön“, betont Lindinger, selbst Bürgermeister und Mitglied beim Musikverein sowie bei der Freiwilligen Feuerwehr.

Mit Anfang des heurigen Jahres sind wesentliche Verbesserungen der Rahmenbedingungen für ehrenamtliche Arbeit und Gemeinnützigkeit in Österreich in Kraft getreten. Vereine sowie jedes einzelne Mitglied genießen dadurch deutliche Vorteile. Die Verbesserungen reichen von zusätzlichen Bundesförderungen für Rettungsdienstträger über Ausweitung der Spendenbegünstigung für gemeinnützige Vereine und Erweiterung der Investitions-Unterstützungen bis hin zur Einführung einer gestzlichen Freiwilligenpauschale.

Letztere sei laut Lindinger die wesentlichste Neuerung. Aufwände wie z. B. Kilometergeld können zukünftig pauschal abgegolten werden. Gemeinnützige Vereine können ihren Mitgliedern die „kleine“ Pauschale in Höhe von 80 Euro pro Monat bzw. 1000 Euro im Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen. Für mildtätige Organisationen gilt die „große“ Pauschale von 250 Euro im Monat bzw. 3000 Euro im Jahr, die auch für Ausbildner und Übungsleiter in Vereinen vorgesehen ist. „Als Abgeordneter freut es mich besonders, über ge­setzliche Verbesserungen zu informieren, die auf Initiative der Volkspartei eingebracht wurden“, so Lindinger.

- Bildquellen -

  • Claudia Plakolm Klaus Lindinger: ooevp
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AUTORred Thomas Mursch-Edlmayr
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