Renaturierungsziele: Anreize statt Verbote

Bei der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Oberösterreich wurde klargestellt, dass bei den Plänen zur Wiederherstellung der Natur die Einbeziehung der Grundeigentümer unabdingbar ist. Bereits erbrachte Leistungen der Bäuerinnen und Bauern sollen anerkannt und die Finanzierung zusätzlicher Maßnahmen sichergestellt werden. Zudem wurden Erbschafts- und Vermögenssteuern eine klare Absage erteilt.

Die Land- und Forstwirtschaft bekenne sich zwar klar zum Schutz der Lebensgrundlagen, der Biodiversität und des Klimas. Sie sei aber auch Hauptbetroffener der Renaturierungsverordnung, wie Landwirtschaftskammer-Präsident Franz Waldenberger bei der Vollversammlung vergangene Woche betonte: „Die Erfahrung zeigt, dass erfolgreiche Naturschutzprojekte die Zusammenarbeit mit Grundeigentümern und den Bewirtschaftern benötigen. Maßnahmen müssen die Grundrechte wie Eigentum und Erwerbsfreiheit respektieren und auf Freiwilligkeit basieren und zudem vor allem umsetzbar, praxistauglich und tatsächlich wirksam sein.“ Zusätzlich sollen bisher schon von den Bäuerinnen und Bauern erbrachte Naturschutz-Maßnahmen sowie Vorleistungen ausreichend berücksichtigt und entsprechend anerkannt werden. „Landwirtschaft, Klima und Umweltschutz widersprechen sich nicht. 85 Prozent unserer Betriebe machen beim Umweltprogramm ÖPUL mit. Da ist in den letzten 40 Jahren schon viel in Österreich geschehen“, betonte Landwirtschaftkammerrätin Margareta Hüthmair.

„Landwirtschaft, Klima und
Umweltschutz widersprechen sich nicht. In Österreich ist hier schon viel geschehen.“
Margareta Hüthmair

Eine weitere Forderung von Seiten des Bauernparlaments lautet primär auf Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes zu setzen. Zudem sollen alle Teile der Gesellschaft ihren angemessenen Beitrag für intakte Ökosysteme und den Erhalt der Kulturlandschaft leisten. Laut Waldenberger müssen sämtliche Potentialflächen, wie Böschungen, Parkplätze und Hausgärten, zunächst prioritär genutzt werden.

Zudem müsse in Europa hinsichtlich des Umweltmonitorings mit gleichem Maß gemessen werden. Unterschiede in den nationalen Bewertungen würden die Notwendigkeit einer einheitlichen Methodik aufzeigen. Als Beispiel hierfür dient der Biber: Während er in der alpinen Region Österreichs mit einer Population von circa 1200 Stück als „ungünstig“ eingestuft wird, sieht Polen in seinem alpinen Bereich bei ähnlicher
Verbreitungs- und Populationsgröße einen „günstigen“ Zustand als gegeben an. „Diese Ungleichheit muss rasch ein Ende finden“, so Waldenberger.

Des weiteren brauche es eine Sicherstellung der Finanzierung. „Für zusätzliche Maßnahmen braucht es zusätzliche Mittel. Wir werden es nicht akzeptieren, dass dafür vorhandene Fördertöpfe wie GAP- und ÖPUL-Gelder verwendet werden. Wer daher zusätzlichen Naturschutz einfordert, muss auch die Rechnung dafür bezahlen und frisches Geld aufbringen“, fordert Waldenberger.

Agrarfinanzierung sicherstellen und an Inflation anpassen

Zudem fordert die Vollversammlung von der künftigen Bundesregierung den in der aktuellen Legislaturperiode schon eingeschlagenen Weg der Inflationsanpassung für Ausgleichszahlungen weiter fortzusetzen und auf EU-Ebene konsequent eine Inflationsanpassung für EU-Direktzahlungen einzufordern. „Die Sicherstellung und laufende Dynamisierung des wirtschaftlichen Wertes von Direkt- und Ausgleichszahlungen ist für den Erhalt einer flächendeckenden Landbewirtschaftung sowie die Sicherung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit der in Österreich im EU-Vergleich eher klein strukturierten bäuerlichen Familienbetriebe absolut unverzichtbar“, so Waldenberger. In diesem Zusammenhang betonte Landwirtschaftskammerrat Johann Hosner, dass öffentliche Gelder „eine wesentliche Einkommensquelle für die Bäuerinnen und Bauern“ sind.

„Öffentliche Gelder sind eine
wesentliche Einkommensquelle für uns Bäuerinnen und Bauern.“
Johann Hosner

Unabhängiger Bauernverband greift FPÖ-Forderung auf

Der Unabhängige Bauernverband griff eine Forderung der FPÖ aus deren aktuellen Wahlprogramm auf, wonach Volksbegehren zu einer verpflichtenden Volksabstimmung führen sollen, wenn vier Prozent der Stimmberechtigten, also knapp 250.000 Menschen, dafür unterschrieben haben. Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Landwirtschaftskammerrat Markus Brandmayr erklärte, wieso dies insbesondere für die Bauernschaft kontraproduktiv sein könnte: „Ich möchte nicht öffentlich erklären müssen: Tierschutz, Spaltenböden, Pflanzenschutz,…Menschen, die nicht zwischen Güllefass und Spritze unterscheiden können, entscheiden dann über die Landwirtschaft. Wir brauchen Personen, die sich fachlich auskennen und in den politischen Gremien mitstimmen“, so der VLV-Obmann.

„Wir brauchen Personen, die sich in der Landwirtschaft fachlich auskennen und in den politischen Gremien mitstimmen.“
Markus Brandmayr

Indes wurde der Antrag des Bauernbundes, in dem die künftige Regierung aufgefordert wird von Erbschafts- und Vermögenssteuern Abstand zu nehmen, mehrheitlich angenommen: „Aus landwirtschaftlicher Sicht sind die Aussagen des SPÖ-Chefs
Andreas Babler besorgniserregend. Erbschafts- und Vermögenssteuern sind eine schleichende Enteignung unserer bäuerlichen Betriebe“, betonte Landwirtschaftskammerrat und Jungbauern-Landesobmann Christian Lang.

„Erbschafts- und Vermögenssteuern sind eine schleichende Enteignung unserer bäuerlichen Familienbetriebe.“
Christian Lang

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AUTORred Thomas Mursch-Edlmayr
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