Die Schellerl klappern wunderschian, wenn’s Viech so dahinziacht!“ Sobald die alten Bauern von der Alm erzählen, glänzen ihre Augen. Das ist auch bei jenen so, welche die Maisalm (1.661 m), die der Gemeinde Roppen gehört, noch aus alten Zeiten kennen. Auch der Vater von Almobmann Benjamin Neururer hatte vier Jahre lang die oberhalb von Roppen liegende Alm gepachtet, weshalb Benjamin bereits als Jugendlicher fleißig auf der Alm mithalf. Wenn er die Belange der Maisalm organisiert und koordiniert und seinen Vater als Begleitung mit auf die Alm nimmt, kommen oft auch die alten Zeiten zur Sprache.
Einraumhütte mit Strohbett
Auf „der Moas“ ging es früher, wie auf anderen Almen auch, sehr bescheiden und einfach zu: Die einladende neue Hütte, die Anfang der 1980er Jahre eingeweiht wurde, war damals noch nicht gebaut, die alte bot nur einen Raum mit Holzofen-Kochgelegenheit und einem Strohbett für den Pächter bzw. Hirten. Kamen Wanderer vorbei, konnten sie ein Glas Milch bekommen, aber nur, wenn sie Glück hatten und der Hirte zufällig bei der Hütte war.
Statt einer Forststraße führte von den 1930er Jahren bis in die frühen 1980er Jahre eine Transport-Seilbahn bis knapp unter die Alm, die unter anderem auch den Holztransport von der Alm erleichterte und die durch den Wegebau überflüssig wurde.
Das Einzäunen der Almweideflächen war damals noch nicht gang und gäbe, die Kühe und Kälber wanderten frei bis hinauf zum Grat, von der Hütte aus konnte man sie beobachten. Oft übernachteten sie auch droben. Die Hirten hatten nichts dagegen, wenn das Vieh so weit lief, denn in Richtung Reichenbachalm, am sogenannten „Hinterberg“, wachsen besonders gute Futtergräser. Die Bauern sagen, schon ein „Handele voll“ stärke eine Kuh so, dass sie gut über den Winter kommt. Im weiteren Verlauf des Sommers zogen die Hirten mit dem Vieh von der Maisalm auf die Mutalm und weiter zur Reichen-
bachalm, bevor sie gegen Ende des Sommers wieder auf die Maisalm und ins Tal zurückkehrten.
Bewährte „Einzaunerei“
Auch heute noch wissen die erfahrenen Kühe genau, wo das beste Gras wächst. Sie würden schnurstracks Richtung Hinterberg und Grat wandern, wenn man sie ließe. Aber inzwischen setzt man auf der Maisalm schon viele Jahre erfolgreich auf Weidemanagement mit zum Teil Koppelwirtschaft – die „Einzaunerei“, wie die älteren Bauern sagen. Weil die eingezäunten Weideflächen von den fast 100 Stück Jungvieh und Mutterkühen sauber abgefressen werden, wird der gefürchteten Verbuschung vorgebeugt und die Tiere sind trotzdem gut gesättigt.
Auch die Wanderer und Mountainbiker müssen nicht Hunger leiden, sie finden in der gemütlichen, komfortablen Almhütte gedeckte Tische vor und bekommen vom neuen Pächter Jürgen Posch und seiner Familie eine feine Auswahl an schmackhafter Almkost kredenzt. Fünf Milchkühe liefern zudem Milch für Butter, Graukäse und Buttermilch, die Jürgen produziert, der auch die Aufsicht über das gesamte Almvieh hat.
Landwirtschaft im Nebenerwerb
Die Zeiten haben sich auch insofern geändert, als heute nur noch einer der auftreibenden Roppener Bauern einen großen landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb führt. Benjamin Neururer, der den Hof 2005 von seinem Vater übernahm und im Nebenerwerb bewirtschaftet: „Bei unseren kleinstrukturierten Betrieben ist ein zusätzlicher Beruf heutzutage eine Notwendigkeit!“ Auf die Land- und Almwirtschaft wollen trotzdem die meisten nicht verzichten und so treiben immerhin noch 21 Roppener Bauernfamilien ihr Vieh auf die Maisalm, dazu kommen im heurigen Sommer vier auswärtige Bauern.
Weidemanagement anno 1625
Aber nicht alle „neuen“ Errungenschaften sind wirklich neu. Dass auch schon in ganz alten Zeiten eine Art Weidemanagement mit Einzaunerei gepflogen wurde, beweist das „Roppner Weistum“ vom Jahr 1625:
Wenn ein Weiderecht jahrelang „gebraichig“ ist, kann dies „ewig“ so bleiben, die „nachpern“ (Einwohner) müssen aber bei gemeinsamer Almnutzung dem Hirten Kost und Lohn geben. Im „langs“ (Frühling) muss jeder „paursmann“ im „oblai“ Roppen seine „zain“ (Zäune) in Ordnung bringen, seien es „stecken – spilten oder rantenzain“. Für jeden nicht „genugsamb aufgestellten zaun“ wird ein „pfantgelt“ eingehoben. Wenn durch vom „wint nidergeworfene und zertrimerte zain“ nicht ausgebessert werden, muss der betreffende „gemainsmann“ für den Schaden aufkommen, eventuell auch durch gerichtlichen Bescheid.
- Bildquellen -
- MAISALM: Chronik Roppen
- Maisalmeinweihung: Chronik Roppen
- PHOTO 2024 07 14 21 52 58: Benjamin Neururer
- PHOTO 2024 07 14 21 52 56: Benjamin Neururer
- PHOTO 2024 07 14 21 54 04: Benjamin Neururer