Anlässlich der Tagung der Landwirtschaftsreferenten aus den Alpenländern (Südtirol, Trient, Bayern, Baden-Württemberg, Tirol und Vorarlberg) am Dienstag, 4. September 2018, in Brüssel haben diese das gemeinsam ausgearbeitete Memorandum “Die Agrarreform mit Fokus auf das Berggebiet” ausführlich mit EU-Kommissar Phil Hogan diskutiert.
Im Mittelpunkt des umfassenden Forderungspapiers zur Ausgestaltung der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) steht das Anliegen, dem Berggebiet mit seinen vielfältigen bäuerlichen, kulturellen, sozialen und gesellschaftlichen Aufgaben und Schutzfunktionen, seinen kleinstrukturierten Landwirtschaftsbetrieben, begrenzten Möglichkeiten von Alternativproduktionen und besonderen topografischen, klimatischen und sozioökonomischen Umfeldbedingungen besonderes Augenmerk zu schenken. “Wir brauchen weiterhin nicht nur attraktive Landschaften, sondern vor allem attraktive und lebendige Lebensräume in unseren Berggebieten”, so Vorarlbergs Agrarlandesrat Christian Gantner.
Schwerpunkte der Forderungen sind:
• Verhinderung einer Kürzung des Agrarbudgets, um die Vielfalt und Vitalität des ländlichen Raums erhalten sowie die Versorgung mit Agrarrohstoffen weiterhin sichern zu können.
• Reservierung eines speziellen Budgets für das Berggebiet und benachteiligte Gebiete.
• Regionale Spielräume für die Ländliche Entwicklung müssen weiterhin möglich sein.
• Erleichterung innovativer und einfacher Umsetzungen von LEADER-Projekten.
• Weiters muss sichergestellt werden, dass Landwirtschaftsbetriebe mit ergänzenden Einkommensstandbeinen in vollem Umfang förderberechtigt sind.
• Aufgrund der unterschiedlichen Situationen in den Berggebieten ist auch mehr Flexibilität bei der Gewährung der Ausgleichszulage und der Agrarumweltmaßnahmen sowie für den Umbruch von Dauergrünland notwendig. Hierbei darf es kein Hochschrauben von Mindestanforderungen und Auflagen geben.
• Durch die Einführung von Bagatellgrenzen sollen Prämienrückforderungen im Interesse eines vernünftigen Aufwand-/Nutzenverhältnisses begrenzt werden.
• Spürbarer Bürokratieabbau bzw. deutliche Verwaltungsvereinfachungen für die Landwirtschaftsbetriebe, Behörden und Förderstellen.
• Ausbau der Instrumente der Risikovorsorge sowohl für klimatische wie Marktrisiken.
• Ermöglichung von Mengenregelungen und Marktordnungseingriffen zur Erhaltung der Produktion in Bergregionen und benachteiligten Gebiete, da diese Gebiete nicht auf Weltmarktniveau konkurrieren können.